Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Edathy

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Edathy

ID: 1176820
(ots) - Sebastian Edathys Freundes- kreis habe sich
aufgelöst, seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht in
Sicht, beklagte Anwalt Christian Noll zu Beginn des
Kinderpornoprozesses gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten.
Anlass, Mitleid mit Edathy zu haben, besteht trotzdem nicht.

Bei sechs Gelegenheiten soll sich der Bundestagsabgeordnete
Kinderpornos aus dem Internet geladen haben - mal eine Datei, mal
fünf oder acht. Dazu fand man noch eine CD mit Jugendpornographie und
einen entsprechenden Bildband. Schlimm, ja. Aber nichts, was auch nur
annähernd an jene Fälle heranreicht, mit denen es Gerichte täglich zu
tun haben. Da geht es gewöhnlich um zigtausende Dateien. Um Mengen,
die so groß sind, dass die Staatsanwaltschaften IT-Dienstleister mit
der Auswertung beauftragen müssen.

Kleinere Fälle wie der Fall Edathy münden nur selten in
öffentliche Gerichtsverhandlungen. Meistens enden sie diskret mit der
Verhängung eines Strafbefehls. Der Nachbar erfährt nichts, auch der
Arbeitgeber nicht. Ist Edathy also ein Opfer seiner Prominenz?

Milde in Kinderpornoverfahren lässt der Staat in der Regel nicht
walten, wenn es um Lehrer, Polizisten, Richter oder Staatsanwälte
geht. Von ihnen und allen anderen Beamten wird besonders
vorbildliches Verhalten erwartet, weshalb ihnen oft neben der
strafrechtlichen Verurteilung auch noch die Entlassung droht. Es ist
deshalb nur folgerichtig, dass sich auch ein früherer Volksvertreter
wie Sebastian Edathy, der als Vorsitzender des
NSU-Untersuchungsausschusses in herausragender Stellung gewirkt hat,
in öffentlicher Verhandlung verantworten muss. Dass es dabei »nur« um
eine Handvoll Kinderpornos geht, wird das Gericht zu Edathys Gunsten
werten.

Die moralische Verwerflichkeit mindert das aber nicht. Ein
Kinderpornofoto oder 100: Am Anfang steht immer der Missbrauch eines


Kindes, ohne den ein solches Foto überhaupt nicht gemacht werden
könnte.

Edathy beklagt seine »öffentliche Hinrichtung«, sein Anwalt, dass
etwa 60 Menschen früh von den Ermittlungen gegen den SPD-Mann wussten
und die Presse informiert wurde. Edathy scheint zu verdrängen, dass
er selbst von undichten Stellen profitiert hat. Er wusste vor der
Razzia Bescheid - und hatte Gelegenheit, mögliche Beweise zu
vernichten. Dass er das getan hat, ist nicht bewiesen - auch wenn bei
ihm eine zerstörte Festplatte entdeckt wurde.

Der Edathy-Prozess macht erneut beklemmend klar, dass
Kinderpornokonsum nichts mit Schmuddel-Milieu zu tun hat, sondern in
allen Schichten zu Hause ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es mit
dem Schutz von Kindern selbst im »normalen« Internet nicht allzu weit
her ist. Wer bei Google »Kinderpornos« eingibt, findet natürlich
keine Pornographie. Aber Google bietet zu dem Suchbegriff wie
selbstverständlich Fotos zu »Kinder in der Dusche«, »Mädchen beim
Training« und »Kinder in Boxershorts« an. Wie krank ist das?



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 23.02.2015 - 21:00 Uhr
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