Haftpflichtversicherung für Mofas und Mopeds - neue Kennzeichen 2015

Haftpflichtversicherung für Mofas und Mopeds - neue Kennzeichen 2015

ID: 1177575

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 24.02.2015. Wer ab dem 1. März 2015 mit seinem Mofa oder Moped noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich zudem strafbar. „Die für 2015 gültigen Kennzeichen sind blau und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Die blauen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Mopeds und Mofas Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder, motorisierte Krankenfahrstühle oder Roller das „kleine“ blaue Kennzeichen. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich.

Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas und Mopeds werden die technischen Details nicht überprüft. Daher warnt Jürgen Buck vor den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. Das ist nicht nur illegal, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, jedoch bittet sie den Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgepeppten Mofa oder Moped können drastisch sein.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds“ inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



PresseKontakt / Agentur:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



drucken  als PDF  Neuerungen im Aufsichtsrecht für die Finanzierung von Startups Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Hechingen
Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 25.02.2015 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1177575
Anzahl Zeichen: 1573

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-91332-20

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.02.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 563 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftpflichtversicherung für Mofas und Mopeds - neue Kennzeichen 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ferienbeginn - Probleme mit dem alten Führerschein bei Auslandsreise ...
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder

Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero

Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf


Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)


Neuerungen im Aufsichtsrecht für die Finanzierung von Startups ...
Die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Aufsichtsrecht erreichen mit einer neuen Initiative aus Berlin wieder einmal den Bereich der Finanzierung von Startups. Die große Koalition hat ihren Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Das erklärte Ziel des Gesetzes ist

Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Chemnitz ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im

Unbefristetes Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen ...
Der Bundesgerichtshof hat ein für alle Verbraucher wichtiges Urteil gefällt. Denn in diesem Urteil steckt bares Geld für jeden, der zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat. Der BGH hat entschieden, dass Lebens-und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und

Scheidung der Eltern und Kindesunterhalt ...
Lebt man in einer familiären Gemeinschaft so ist man sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Doch auch wenn diese familiäre Gemeinschaft zerbricht, sei es durch Scheidung oder Trennung der Eltern, kann ein Unterhaltsanspruch der Kinder gegen beide (!) Elternteile bestehen. Bei nicht verhe


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z