Fettleibigkeit als Behinderung?

Fettleibigkeit als Behinderung?

ID: 1181973

Eine Behinderung eines Arbeitnehmers kann auch in starkem Übergewicht begründet sein - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18.12.2014, C-354/13



Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Elke ScheibelerFachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Elke Scheibeler

(firmenpresse) - Bei der Entscheidung des EuGH geht es um ein Vorabentscheidungsersuchen eines dänischen Gerichts gemäß Art. 267 AEUV, das über einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Billund und ihre Arbeitnehmer Herrn Kaltoft zu entscheiden hatte. Dieser war über 15 Jahre als Tagesvater mit der Betreuung von Kindern in seinem eigenen Heim beschäftigt und wurde sodann wegen sinkender Nachfrage entlassen. Während seiner gesamten Tätigkeit war Herr Kaltoft fettleibig, die Stadt finanzierte ihm sogar Sportkurse o.ä., die jedoch nicht zu einer dauerhaften Gewichtsreduzierung führten. Er wurde danach noch mehrfach von seinen Vorgesetzten auf sein Gewicht angesprochen. Herr Kaltoft vermutete, dass seine Adipositas der Grund war, dass er und nicht andere Tagesväter oder -mütter gekündigt wurden, und verlangte Schadenersatz wegen Diskriminierung. Das angerufene dänische Gericht legte dem EuGH verschiedenen Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vor.

Das Urteil mit der Behinderung

Der EuGH entschied, dass eine Diskriminierung wegen Fettleibigkeit aus Sicht des EG-Rechts nicht generell verboten sei. Diese sei in der Richtlinie 78/2000 nicht als Diskriminierungsgrund aufgeführt. Die dort genannten Gründe seien abschließend. Auch könne den Fallakten nicht entnommen werden, dass die Adipositas der Grund für die Entlassung war, vielmehr war dies die gesunkene Nachfrage nach Tagesvätern bzw. -müttern.

Allerdings könnte die Fettleibigkeit eine Behinderung im Sinne der vorgenannten Richtlinie sein. Diese werde definiert als physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von langer Dauer , die den Arbeitnehmer in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können. Soweit also die geringere Mobilität und möglicherweise häufigeren Erkrankungen den Arbeitnehmer an der vollen und wirksamen Teilnahme am Berufsleben hindern, sei eine Behinderung gegeben.



Das vorlegende Gericht müsse prüfen, ob die während der gesamten 15 Jahre der Tätigkeit als Tagesvater vorhandene Fettleibigkeit Herrn Kaltoft an seiner Teilnahme am Berufsleben behindert hat. Ist dies der Fall, müsse die Stadt Billund gemäß der Beweislastregel in Art. 10 AEUV beweisen, dass die Kündigungsentscheidung ohne Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt ist.

Haben Sie Fragen zum Thema Fettleibigkeit und Behinderung? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Weltfrauentag: Frauen oft mit lückenhaftem Versicherungsschutz Erfolgsaussichten für Klagen gegen Infinus-Vermittler?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 05.03.2015 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1181973
Anzahl Zeichen: 2698

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elke Scheibeler
Stadt:

Wuppertal


Telefon: 0202 76988091

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 644 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fettleibigkeit als Behinderung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Scheibeler (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Dienstwagen und Rückgabeort ...

Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der pri ...

Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn ...

Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen? Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem A ...

Alle Meldungen von Kanzlei Scheibeler


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z