Rheinische Post: Kabinett verabschiedet Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
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ein Gesetz des Umweltministeriums beschließen, wonach große
Elektrofachhändler künftig verpflichtet werden, alte Elektrogeräte
von Verbrauchern zurückzunehmen. Das erfuhr die in Düsseldorf
erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) aus Kreisen des
Ministeriums. Demnach regelt das Elektronikgerätegesetz, dessen
Entwurf der Zeitung vorliegt, dass Handelsniederlassungen mit einer
Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern alle Elektrokleingeräte
ohne einen Kaufbeleg entgegennehmen müssen. Bei Geräten, die an
mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang sind, ist der
Händler dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein
gleichwertiges Neugerät kauft. Die Bestimmungen gelten auch für
Online-Händler. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, Altgeräte
nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch beim nahegelegenen Händler
abzugeben. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfolgt damit
das Ziel, dass künftig weniger alte oder defekte Elektrogeräte im
Restmüll entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Nach dem
Kabinettsbeschluss müssen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz
befassen. Die zweite Lesung im Bundesrat wird voraussichtlich im
September erfolgen, heißt es in einem Papier des Ministeriums.
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Datum: 07.03.2015 - 00:00 Uhr
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