Verbände fordern Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung
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Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und der
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband bestärken in einem
gemeinsamen Appell die Bundesregierung in ihrer Absicht, zügig ein
Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen. Im Vorfeld der
vorletzten Sitzung der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz im
Bundesarbeitsministerium, in der es am kommenden Donnerstag um
Finanzfragen gehen wird, warnen die Verbände allerdings davor, dass
dringend notwendige Reformen finanziellen Vorbehalten zum Opfer
fallen könnten. Wenn am Ende nur eine finanzielle Entlastung der
Kommunen rauskäme, aber Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
weiter aufgeschoben würden, wäre dies den Betroffenen nicht zu
vermitteln. In einem eigenen Eckpunktepapier werden Anforderungen an
ein Bundesteilhabegesetz formuliert.
"Bund und Länder werkeln seit 2007 an einer Reform der
Eingliederungshilfe und haben die Betroffenen seitdem immer wieder
vertröstet. Die Bundesregierung hat mit der Ankündigung eines
Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag große Erwartungen geweckt
und muss jetzt liefern", so Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des
Vorstands und Sprecher der Überregionalen Mitgliedsorganisationen des
Paritätischen Gesamtverbandes. Maßstab und Ziel müsse die "echte und
volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung sein, ob in Schule und
Ausbildung, Arbeitsleben oder Freizeit". In einem mit seinen
Mitgliedsorganisationen aus der Behindertenhilfe erarbeiteten
Eckpunktepapier formuliert der Paritätische Gesamtverband 14
Anforderungen an ein zu schaffendes Bundesteilhabegesetz. Gefordert
wird u.a. die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen
Bundesteilhabegeldes, der gleichberechtigte Zugang zu allen
Leistungen der Pflegeversicherung sowie flächendeckende kostenlose
Beratungsangebote. Allein die Kosten für die Einführung eines
Bundesteilhabegeldes werden vom Paritätischen auf rund 5 Milliarden
Euro geschätzt.
Hans-Werner Lange, Vizepräsident des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes, unterstreicht Bedeutung und Charakter des
Teilhabegeldes, das eben keine Sozialhilfeleistung sei und daher auch
einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden müsse: "Es geht
hier nicht um Fürsorge, sondern um einen Nachteilsausgleich gegenüber
Menschen ohne Behinderung. Wir reden hier nicht von Luxusprämien,
sondern davon, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit
Behinderung und letztlich der Vision einer inklusiven Gesellschaft
ein Stückchen näher zu kommen."
Norbert Müller-Fehling, Geschäftsführer des Bundesverbandes für
körper- und mehrfachbehinderte Menschen, betont: "Behinderte Menschen
und ihre Angehörigen erwarten, dass mit der Reform die moderne
Behindertengesetzgebung und die UN-Behindertenrechtskonvention auch
bei den Menschen ankommt, die für ihre Teilhabe auf
Eingliederungshilfeleistungen und auf Einrichtungen und Dienste
angewiesen sind. Sie erwarten ein Gesetz, das Wahlmöglichkeiten
eröffnet und ihnen den Zugang zu Leistungen ermöglicht, die allen
Bürgern zur Verfügung stehen. Das gilt für das Wohnen und die
Alltagesgestaltung ebenso wie für das Arbeitsleben. Behinderte
Menschen sollen bestmöglich dabei unterstützt werden, ihren Platz in
der Arbeitswelt zu finden, sei es in einer Werkstatt oder mit
Unterstützung in Betrieben und Dienststellen des ersten
Arbeitsmarktes."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Pressesprecherin,
Tel. 030/24 636 305, pr@paritaet.org
Achim Meyer auf der Heyde über: Stefan Grob, Deutsches Studentenwerk,
Referatsleiter
Presse/Kultur, Tel. 030/29 77 27-20, Mobil: 0163 29 77 272,
stefan.grob@studentenwerke.de
Hans-Werner Lange, Tel. 0511/5104-201, h-w.lange@dbsv.org
Norbert Müller-Fehling, Tel. 0211/6400411, Mobil: 0157/37287393,
norbert.mueller-fehling@bvkm.de
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Datum: 10.03.2015 - 10:00 Uhr
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