Weser-Kurier: Kommentar von Wigbert Gerling zu Gutachten in Bremen
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Gegenmittel ausprobiert, mit dem die Verbreitung der Gutachteritis
eingedämmt werden soll. Will eine Verwaltung eine Expertise an ein
privates Büro in Auftrag geben, muss sie den Senat damit behelligen,
wenn die Ausgabe den Betrag von 5000 Euro überschreitet. Und bevor
bei Personalkonflikten über Beförderungen oder Abmahnungen oder
Versetzungen der öffentliche Arbeitgeber extern einen Rechtsanwalt
beauftragt und die Behörde postwendend eine Honorarrechnung bekommt,
wird nun der juristische Sachverstand der Verwaltung genutzt. Dass
dies zu einer finanziellen Entlastung zugunsten der Allgemeinheit
führt, darf angenommen werden. Gut so. Die Bremerinnen und Bremer
kommen mit dem, was sie ans Finanzamt abführen, aber nicht nur für
Ausgaben auf, die auf das Wirken in den traditionellen Behörden
zurückgeht. Es kann auch ins Geld gehen, wenn hansestädtische
Gesellschaften ein Gutachten benötigen, um ihre Planungen plausibler
und möglichst auch sinnvoll zu machen - das kann mal der Flughafen
sein, mal die Immobilienverwaltung und mal ein anderes bremisches
Unternehmen. Das neue Mittel gegen die Gutachteritis sollte der Senat
in einem zweiten Schritt an alle verabreichen, die nicht immun sind -
es gehört zur Vorsorge auch in den bremischen Gesellschaften.
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Datum: 10.03.2015 - 20:39 Uhr
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