Greenpeace: Bundesregierung muss Vorfestlegung auf Gorleben stoppen
Umweltorganisation reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein
ID: 1185146
Lüneburg will Greenpeace verhindern, dass sich die Bundesregierung in
der Endlagersuche weiter vorab auf Gorleben festlegt. Für den
Salzstock gilt eine so genannte Veränderungssperre, die den
Grundeigentümern die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden
Untergrundes verbietet. Die seit dem Jahr 2005 geltende Verordnung
endet am 17. August 2015. Obwohl die Suche nach einem atomaren
Endlager ohne Vorfestlegung auf Gorleben laufen soll, plant das
Bundesumweltministerium eine Verlängerung des Verbots um weitere zehn
Jahre. "Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die
ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben
verabschieden", sagt Mathias Eder, Atomexperte von Greenpeace.
"Bleibt die Sperre bestehen, wird eine unabhängige Suche vollends zur
Farce. Denn dieses Verbot existiert an keinem der anderen möglichen
Standorte."
Bereits vor einem Jahr wollte Greenpeace zusammen mit der Familie
des Gorlebener Grundeigentümers Fried Graf von Bernstorff gerichtlich
feststellen lassen, dass die geltende Veränderungssperre aufgehoben
wird. Doch das Lüneburger Verwaltungsgericht hat dafür bisher keinen
Verhandlungstermin angesetzt. Stattdessen scheint Umweltministerin
Barbara Hendricks (SPD) es nun eilig zu haben mit dem Fortbestand der
Sperre. Mitte Februar verschickte ihr Haus einen Entwurf an
Greenpeace und andere Umweltverbände. Diese wurden mit einer Frist
von lediglich 14 Tagen zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine von
Greenpeace beantragte Fristverlängerung für eine gründliche
juristische Prüfung lehnte das Umweltministerium mit der Begründung
der "Eilbedürftigkeit des Vorhabens" ab.
Alle möglichen Endlagerstandorte müssen gleich behandelt werden
"Die Bundesregierung darf mit dem Erlass einer neuen Verordnung
für Gorleben keine Tatsachen schaffen, bevor das Gericht über unsere
Klage überhaupt verhandeln kann", sagt Mathias Edler. Laut
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit würde dies den Rechtsschutz der
Grundeigentümer in Gorleben aushebeln. Zudem sei es rechtlich
zwingend, die alte Gorleben-Sperre aufzuheben. Als die Erkundung des
Salzstocks eingestellt wurde, sei das für die Veränderungssperre
notwendige Sicherungsbedürfnis weggefallen.
Das Standortauswahlgesetz verlangt, Gorleben so zu behandeln wie
alle anderen möglichen Endlagerstandorte in der Bundesrepublik auch.
Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Juli 2013
wollte der Deutsche Bundestag eine ergebnisoffene, neue Endlagersuche
auf Basis einer "weißen Landkarte" beginnen und die alte
Vorfestlegung auf Gorleben als Endlager aufgeben.
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Für Rückfragen erreichen Sie Mathias Edler unter Tel. 0151-180
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33087. Den Eilantrag http://gpurl.de/gn9tI sowie die Klage
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Datum: 12.03.2015 - 09:41 Uhr
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