Liebing: Bundeskabinett beschließt umfangreiches Investitionsprogramm für Kommunen
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sicherstellen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur
Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Dazu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing:
"Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der
Bund mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts auf den Weg
gebracht hat. Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den
kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über
8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen.
Besonders hervorzuheben sind die 1,1 Milliarden Euro, die aus dem
Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in
den Breitbandausbau investiert werden. Hiervon profitiert der
ländliche Raum, bei dem die jetzt bereitgestellten Mittel einen
weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen werden.
Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders
finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen
ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Insgesamt ist beim
Investitionspaket für alle Kommunen etwas dabei. Mit den gewählten
Verteilungsschlüsseln profitieren alle Kommunen in angemessener
Weise.
Die Unionsfraktion wird sich in den weiteren Beratungen des
Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass die Kommunen bei den
förderfähigen Maßnahmen größtmögliche Flexibilität erhalten. Darüber
hinaus ist wichtig, dass nicht nur Kommunen mit hohem Schuldenstand
oder in der Haushaltssicherung in den Genuss der Förderung kommen.
Kommunen, die die Haushaltssicherung in der Vergangenheit durch
Einsparungen verhindert haben, würden so bestraft. Das wäre ein
falscher Anreiz. Oftmals sind es gerade diese Kommunen die wegen der
Einsparungen einen größeren Investitionsbedarf haben. Kommunen
sollten deshalb auch dann als "finanzschwach" eingestuft werden, wenn
sie die Haushaltssicherung mit eigenen Beiträgen zwar knapp
verhindern konnten, aber aufgrund geringer Steuerkraft keine
nachhaltige Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten
ist.
Schließlich sind die Länder für eine auskömmliche
Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Diese Verantwortung
muss auch bei der Umsetzung des kommunalen Investitionspakets zum
Ausdruck kommen. Die Länder sind aufgefordert, ihren Anteil zur
Stärkung der kommunalen Finanzkraft beizusteuern. Die Mittel des
Bundes müssen vollständig und zusätzlich bei den Kommunen ankommen
und dürfen nicht mit eigenen Fördermaßnahmen verrechnet werden. Nur
so wird das Ziel, die kommunale Investitionskraft zu stärken, auch
erreicht."
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Datum: 18.03.2015 - 12:45 Uhr
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