NABU: Fracking wird durch die Hintertür möglich - Bundestag darf dem Kabinett Nachlässigkeiten ni

NABU: Fracking wird durch die Hintertür möglich - Bundestag darf dem Kabinett Nachlässigkeiten nicht durchgehen lassen

ID: 1194540
(ots) - Der NABU kritisiert die heutigen
Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

"Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die
Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der
Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung
gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher
ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist
dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die
Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den
hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt
werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und
höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der
Ausnahme dürfen Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht
durchgehen lassen." Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine
kommerzielle Förderung ab 2019 geben.

Der NABU hätte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen
gewünscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser
regelt. "Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines
Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung
vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend
nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende
trägt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass die Einwohner,
Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind", so der
NABU-Präsident.

Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:

· Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte
Expertenkommission

· Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss
ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der
Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts


geschützt ist

· Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung
von Frackingvorhaben muss beschränkt werden

· Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura
2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die für die
Lebensmittelproduktion wichtig sind

· Verzicht auf Probebohrungen

· Keine Verpressung von Lagerstättenwasser

· Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Arten
von Tiefbohrungen

· Tiefbohrungen aller Art dürfen nur nach dem neuesten Stand der
Technik durchgeführt werden

NABU-Kurzgutachten zur Expertenkommission unter:

www.NABU.de/downloads/fracking/2015-03-nabu-kurzgutachten-fracking
-expertenkommission_GGSC.PDF

Protest-Aktion des NABU gegen Fracking: www.NABU.de/frackingfrei



Pressekontakt:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1521,
Mobil +49 (0)173.9001782, E-Mail: Ulf.Sieberg@NABU.de

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Datum: 01.04.2015 - 12:39 Uhr
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