Kindernothilfe fordert ganz konkrete Umsetzung des UN-Beschwerdeverfahrens für Kinder
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Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft.
Seitdem haben Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im
Fall von Rechtsverletzungen durch Staaten beim "UN-Ausschuss für die
Rechte des Kindes" in Genf zu beschweren. 17 Staaten verpflichten
sich bislang, das Verfahren allen Kindern auf ihrem Staatsgebiet
zugänglich zu machen - darunter auch Deutschland. Allerdings fehlt es
bisher am beherzten Einsatz der Bundesregierung, die Beschwerdeoption
auch tatsächlich mit Leben zu füllen.
"Wenn beispielsweise ein chronisch krankes Flüchtlingskind nach
Deutschland kommt, erhält es keine ausreichende medizinische
Unterstützung", bedauert Antje Weber, Kinderrechtsexpertin der
Kindernothilfe. "Es fehlt in der Bundesrepublik an beherzten
Maßnahmen, um das Individualbeschwerdeverfahren praxistauglich zu
machen", stellt Weber fest: Kinder und Jugendliche in Deutschland
wissen meist noch gar nichts von der Existenz dieser
Beschwerdemöglichkeit. "Die Bundesregierung muss das Verfahren in
kindgerechter Weise bundesweit bekannt machen, sonst wird es niemand
nutzen", betont Weber.
Mit der angekündigten Einrichtung einer Monitoring-Instanz zur
UN-Kinderrechtskonvention sei ein wichtiger Schritt gemacht, so
Weber. Diese Monitoring-Instanz wird noch 2015 geschaffen und beim
Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt sein. Sie soll die
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Staatsgebiet
überwachen und dabei auch der Konvention widersprechende Regelungen
und Praktiken identifizieren und beseitigen.
Begleitend sollte eine regierungsinterne Koordinierungsstelle
eingerichtet werden, die die Bemühungen verschiedener Fachressorts
zur Umsetzung des Themas Kinderrechte miteinander in Einklang bringt.
Damit diese Stelle wirksam arbeiten kann, bedarf es einer engen
Abstimmung auf den Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden.
"International sollte Deutschland eine Vorbildrolle einnehmen und
weitere Staaten zur Umsetzung des Verfahrens zu ermutigen, damit
möglichst viele Kinder weltweit für erlittenes Unrecht Gehör auf
internationaler Ebene finden", so Weber.
Kontakt:
Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
Christian.Herrmanny@knh.de Telefon 0203.7789-242; 0178.2329667
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Datum: 14.04.2015 - 11:24 Uhr
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