rbb exklusiv: Klartext: Weiter Unstimmigkeiten bei der Polizeistatistik in Brandenburg
ID: 1199655
bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) trotz gegenteiliger Erklärungen von
Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) bislang nicht vollständig
umgesetzt. Dies ergeben Recherchen des rbb-Politikmagazins KLARTEXT.
Die statistische Erfassung von Straftaten in Brandenburg
entspricht auch heutzutage immer noch nicht den Vorgaben des
Bundeskriminalamtes (BKA). Dies bestätigt der Bund der Brandenburger
Staatsanwälte. So stellt die stellvertretende Vorsitzende, Claudia
Grimm aus eigener Berufspraxis fest: "Die öffentliche Diskussion hat
daran nichts geändert. Aus einem eigentlich aufgeklärten Fall werden
drei gemacht und das ist kein Einzelfall. Wir haben mit mehreren
Staatsanwälten Brandenburg weit gesprochen und alle Bereiche beklagen
dasselbe Problem, unabhängig welche Polizei zuständig ist, unabhängig
welche Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist."
KLARTEXT deckte im Jahr 2014 Manipulationen der offiziellen
Kriminalstatistik des Landes Brandenburg auf. Diese erfolgten
aufgrund einer Dienstanweisung und wurde vom damaligen
Polizeipräsidenten und heutigen Staatssekretärs im Innenministerium
Arne Feuring über Monate verteidigt. KLARTEXT wies damals nach, dass
sich die Polizeiführung den durch das Bundeskriminalamt vorgegebenen
Richtlinien widersetzte.
Ende März 2015 räumte dann der neue Innenminister Karl-Heinz
Schröter (SPD) auf einer Pressekonferenz öffentlich die Fehler ein.
Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2014 musste schließlich unter
einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand korrigiert werden. 2013
war das technisch nicht mehr möglich, wenn auch gewollt, erklärte
Schröter gegenüber der Presse. Nach der Korrektur sank die
Aufklärungsquote in Brandenburg gleich um zwei Prozent.
Innenminister Schröter erklärte weiter, dass es "jetzt eine klare
Erlasslage" gäbe und dass "die bundeseinheitlichen Richtlinien nun
auch für Brandenburg die Handlungsgrundlage" seien.
Doch dies trifft in vielen Fällen immer noch nicht zu. Damit würde
man die Aufklärungsquote wieder hochtreiben. Der Bund der
Brandenburger Staatsanwälte liefert Klartext dafür Beispiele.
Mehr dazu am Mittwoch, 15.04.2015 im rbb-Fernsehen in KLARTEXT um
22:15.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
KLARTEXT
Politisches Magazin Fernsehen
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-22 850
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Homepage: www.rbb-online.de/klartext
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Datum: 15.04.2015 - 17:14 Uhr
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