Schulobst kann kommen
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Schulobst kann kommen
Kostenlose Ausgabe von Obst und Gemüse an sechs- bis zehnjährige Schüler noch in diesem Schuljahr
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen das vom Bundestag am 10. Juli 2009 verabschiedete Schulobstgesetz eingelegt hat. Wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass die Länder mit der im Gesetz vorgesehenen und von der EU vorgeschriebenen Kofinanzierung vor eine große Aufgabe gestellt werden.
Das Schulobstgesetz kann nun schon bald in Kraft treten. Damit kann die kostenlose Ausgabe von Obst und Gemüse an sechs- bis zehnjährige Schüler noch in diesem Schuljahr starten. Mit dieser Maßnahme soll der Verzehr von Obst und Gemüse nachhaltig erhöht und Kindern wieder eine gesunde Ernährungsweise näher gebracht werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Problem mit Übergewicht und Fehlernährung, insbesondere bei Kindern, war für die Unionsfraktion eine Teilnahme an dem von der EU initiierten Programm bereits im laufenden Schuljahr von größter Bedeutung. Wir sind überzeugt davon, dass das Schulobstprogramm einen großen Beitrag zur Vermittlung von Ernährungswissen leisten kann.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 19.09.2009 - 10:34 Uhr
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