Gabriels Schutzbehauptungen wertlos

Gabriels Schutzbehauptungen wertlos

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Gabriels Schutzbehauptungen wertlos

Dreiste Verschleierung



(pressrelations) - slich der Zurückweisung der Kritik des Bundesrechnungshofes am Einsatz externer Berater im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat es immer noch nicht verstanden! In einer Pressemitteilung weist er die Kritik des Bundesrechnungshofes am Einsatz externer Berater in seinem Ministerium zurück. Es geht aber gar nicht darum, dass das Bundesumweltministerium externe Beratung in Anspruch nimmt. Viele seiner politischen Aktivitäten zeigen, dass sie sogar bitter Not tut.

Es geht vielmehr um die dreiste Verschleierung des Sachverhalts, indem Bundesminister Gabriel seiner Pflicht zur Offenlegung der externen Beratungsleistungen gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nachkommt. Auch der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Werkverträge zur Umgehung der Offenlegungspflicht abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu anderen Ministerien, die ihre externen Beratungsleistungen im Sommer in einem Bericht an den Haushaltsausschuss in Höhe von insgesamt rund 40,0 Mio. Euro transparent gemacht haben, hat Bundesminister Gabriel "Fehlanzeige" gemeldet.

Nicht hinnehmbar ist zudem, dass die Mitarbeiter des Instituts Ecologic in die Organisation des Ministeriums mit BMU-Telefonnummer und ?Mailadresse eingebunden werden, ohne dass sie nach aussen als externe Berater kenntlich gemacht werden. Vielmehr wird sogar bei offiziellen Tagungen der Eindruck vermittelt, es handele sich bei den Ecologic-Mitarbeitern um Vertreter des BMU. Dies entspricht ausdrücklich nicht den Transparenzrichtlinien für die Bundesregierung, nach der der Status als externe Personen bei allen dienstlichen Innen- und Außenkontakten deutlich gemacht werden muss. Daher muss Bundesminister Gabriel diese unzulässige Praxis in seinem Ministerium umgehend beenden. Dabei sollte er einmal im Bundesministerium für Bildung und Forschung oder beim Auswärtigen Amt nachfragen, die die Transparenzrichtlinien bei der Zusammenarbeit mit dem Institut Ecologic stets vorschriftsmäßig eingehalten haben.



Ferner wird Gabriels Behauptung, die vergaberechtlichen Bestimmungen seien bei der Auftragsvergabe an das Institut Ecologic eingehalten worden, noch im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aufzuklären sein. Bisher hat er nicht dargelegt, welcher Ausnahmefall bei der Auftragsvergabe an Ecologic vorgelegen hat, die ihn dazu bewogen hat, auf eine ordnungsgemäße Ausschreibung zu verzichten und den Auftrag an Ecologic ohne Vergleich mit anderen Angeboten zu vergeben. Da kann er noch so viele Behauptungen aufstellen, Fakten müssen endlich auf den Tisch. Spätestens im Haushaltsausschuss wird er sich erklären müssen.


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Datum: 19.09.2009 - 11:48 Uhr
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