Bundesrat setzt sich für Opfer von Zwangsheirat ein
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Bundesrat setzt sich für Opfer von Zwangsheirat ein
In einer begleitenden Entschließung bittet er jedoch die Bundesregierung, zukünftig eine verbesserte Rückkehrmöglichkeit für Opfer von Zwangsheirat im Aufenthaltsgesetz vorzusehen.
Der Aufenthaltstitel dürfe nicht - wie bisher - schon nach sechs Monaten erlöschen, weil es Betroffenen häufig erst später gelinge, sich aus ihrer Zwangssituation zu befreien und nach Deutschland zurückzukehren.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
Drucksache 669/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 20.09.2009 - 01:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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