Parteiausschlussverfahren gegen Edathy: Schiedskommission hält SPD-Begründung für mangelhaft
ID: 1203135
Edathy: Nach stern-Informationen hat die dreiköpfige
Schiedskommission in Edathys SPD-Heimatbezirk Hannover grundsätzliche
Mängel in der Antragsbegründung des Parteivorstandes festgestellt.
Die Kommission orientiert sich bei ihrer Arbeit an der
Schiedsordnung der SPD. Dort heißt es über den Antrag zum
Parteiausschluss: "Aus ihm müssen die Vorwürfe und der ihnen zugrunde
liegende Sachverhalt im Einzelnen hervorgehen. Die Beweise,
insbesondere etwaige Zeugen oder Zeuginnen, Urkunden usw. sind
aufzuführen." Der SPD-Parteivorstand ignorierte diesen Passus der
Schiedsordnung. Die Schiedskommission teilte dem Parteivorstand
deshalb unter anderem mit, er habe keine Beweise vorgelegt.
Außerdem machte die Schiedskommission dem SPD-Parteivorstand
gegenüber deutlich, dass nach dem eingestellten Strafverfahren gegen
Edathy am Landgerichten Verden weiterhin die Unschuldsvermutung
gelte. Ein "Abgeordneten-Malus" existiere nicht.
Der Parteivorstand hat in der Auseinandersetzung mit Edathy die
Bonner Anwaltskanzlei Dr. Neumann & Partner engagiert. Die Juristen
legten der Schiedskommission in Hannover eine 17-seitige Begründung
vor. Edathys Verhalten werteten sie als "ehrlose Handlung" und
beriefen sich damit auf das Parteistatut, das die SPD 1890 in Halle
an der Saale verabschiedete. Eine ehrlose Handlung sei ein Grund,
einen Sozialdemokraten auszuschließen, heißt es dort.
Dass Edathy seiner Partei geschadet habe, machten die Anwälte etwa
mithilfe von Presseartikeln fest, in denen die SPD nicht positiv
dargestellt wurde. Sie definierten in ihrem Schreiben auch eine
Verhaltensregel, gegen die wohl so mancher der rund 460.000
SPD-Mitgliedern verstoßen dürfte: "Auch außerhalb des öffentlichen
Lebens" hätten SPD-Mitglieder sich an den Zielen der Partei zu
orientieren, heißt es.
Inzwischen hat der Parteivorstand bei seiner Begründung
nachgebessert. Ob sie der Kommission diesmal ausreicht, ist offenbar
noch nicht entschieden.
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stern-Redakteur Wigbert Löer, Tel. 040-3703-4341
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Datum: 23.04.2015 - 10:30 Uhr
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