neues deutschland: Lüneburger Auschwitzprozess - Zum Streit um Eva Kors Vergebung für die Nazis
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Dichter Alexander Pope (1688-1744) meinte, ist durchaus keine
Übertreibung. Der Mensch, der einem anderen eine Schuld vergibt,
macht sich damit ein Attribut des Numinosen zu eigen: die Macht der
Vergebung. Die Jüdin Eva Kor, die die Hölle von Auschwitz überlebte,
gebrauchte diese Macht vor 20 Jahren, als sie erklärte: »In meinem
eigenen Namen vergebe ich allen Nazis.« Eine persönliche
Entscheidung, die sich ausschließlich auf die Leiden, Schrecken und
Qualen bezog, die ihr persönlich angetan wurden. Denn ein Mensch kann
nur für sich selbst, in seinem »eigenen Namen«, vergeben. Im
Lüneburger Auschwitz-Prozess, in dem Eva Kor als Nebenklägerin
auftritt, hat diese von ihr erneut bekundete Haltung zum Konflikt mit
anderen Nebenklägern geführt. Diese könnten dem Angeklagten Oskar
Gröning die ihm vorgeworfene Mitwirkung an der Ermordung
Hunderttausender nicht verzeihen. Kritisiert wird eine »medial
inszenierte persönliche Verzeihung«. Das ist schade. Denn weder geht
es Eva Kor darum, Druck auf andere auszuüben, noch entlastet ihr
Bekenntnis den Täter in irgendeiner Weise moralisch oder gar
juristisch. Aber gerade im Meer der Unmenschlichkeit, auf das
Grönings Verbrechen verweisen, hebt sich diese »göttliche« Geste als
kaum zu überschätzende Menschlichkeit ab.
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Datum: 27.04.2015 - 18:06 Uhr
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