Mitteldeutsche Zeitung: zu Homosexuelle und Blutspende
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rationale Begründung wäre nach der EU-Grundrechte-Charta ein klarer
Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen
Ausrichtung. Selbstverständlich ist der wirksame Schutz von
Transfusionsempfängern ein hohes Gut, aber keine Rechtfertigung,
Homosexuelle ohne weiteres präventiv generell als Blutspender
auszuschließen. Das hätte mit Gesundheitsschutz nur wenig, mit
Ressentiments hingegen ein Menge zu tun.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 29.04.2015 - 19:28 Uhr
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