Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Palliativgesetz
ID: 1206275
Sterbebegleitung beauftragen, Krankenkassen werden verpflichtet, über
Palliativmedizin gezielt zu informieren, Sterbebegleitung wird
ausdrücklicher Teil der
Pflegeversicherung. . . Die Liste der
Änderungen im Zuge des neuen Palliativgesetzes lässt nur eine Frage
zu: Warum ist das nicht längst schon so? Das Gesetz ist ein erster
Beitrag, um dem Sterben in Deutschland mehr Würde zu verleihen.
Unerträglich ist die Vorstellung, dass die Verweildauer in Hospizen
immer kürzer wird, weil niemand bezahlen will, wenn ein Mensch nicht
sofort stirbt. Dann wird er eben nach Hause geschickt. Die bessere
finanzielle Ausstattung von unterdurchschnittlich finanzierten
Hospizen ist ein richtiger Schritt. Dass Palliativversorgung
»Bestandteil der Regelversorgung« der Kassen wird, ist der zweite.
Wer am Ende des Lebens steht, sollte seine letzte Energie nicht an
den Gedanken verschwenden müssen, wie er oder wer überhaupt die
Betreuung im Sterben bezahlt. Diese guten Ansätze täuschen aber nicht
darüber hinweg, dass eine riesige Schwachstelle weiterhin ausgespart
wird: die Stärkung von Aus- und Weiterbildung sowie der Entlohnung in
Pflegeberufen. Nur wenn hier investiert wird, kann sich auch die
Betreuung Sterbender verbessern.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 29.04.2015 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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