Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum Blutspende-Urteil
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Rechte: eines auf Schutz vor Diskriminierung und eines auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Letzteres ist nicht nur in der deutschen
Verfassung ein ganz oben rangierendes Grundrecht. Das gilt zwar auch
für den Schutz vor Diskriminierung, dennoch wird er schon im
Grundgesetz relativiert. Denn es wird ganz genau benannt, aus welchen
Gründen man nicht benachteiligt werden darf: Geschlecht, Religion,
Rasse, Abstammung, sogar wegen der "politischen Anschauungen". Die
sexuelle Orientierung ist nicht dabei. Es gab Skandale mit
infizierten Blutkonserven - und die entsprechenden Opfer. Die
Luxemburger Richter gingen also erst einmal auf Nummer sicher. Recht
so.
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Datum: 29.04.2015 - 21:16 Uhr
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