Ohoven: Tarifstreik schadet deutschem Mittelstand
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und ein Gesetz zur Tarifeinheit vorlegen. Kleine Gewerkschaften wie
die GDL dürfen nicht länger ihre Interessen zu Lasten Unbeteiligter
durchsetzen. Denn die massiven Einschränkungen im Güter- und
Personenverkehr treffen nicht nur die Bürger, sondern auch den
Mittelstand besonders hart", erklärte Mario Ohoven, Präsident des
Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW).
Die Höhe des Schadens lässt sich zwar aktuell noch nicht im Detail
beziffern, das Institut der Deutschen Wirtschaft rechnet aber mit
einem bis zu dreistelligen Millionenbetrag pro Streiktag. Der längste
Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn ist selbst unter Wahrung
der Verfassung nicht mehr verhältnismäßig. Gerade innovative
Mittelständler, die keine klassische Lagerhaltung mehr betreiben,
benötigen eine rasche Auftragserledigung, die durch einen derartigen
Streik konterkariert wird. Den Unternehmen fehlen nicht nur
Rohstoffe, Aufträge können nicht ausgeliefert werden, Pendler
erscheinen nicht oder verspätet zur Arbeit. Konzerne mögen das ohne
große Anstrengung wegstecken; für ein mittelständisches Unternehmen
kann das den Ruin bedeuten.
Das Streikrecht ist ein Grundrecht in Deutschland. Es darf aber
nicht für Partikularinteressen missbraucht werden. Schon deshalb
sollte bei jeder Tarifverhandlung von Beginn an obligatorisch ein
Streitschlichter hinzugezogen werden. Nur so können verhärtete
Fronten wie bei GDL und Deutsche Bahn zukünftig vermieden werden.
Jetzt aber ist der Gesetzgeber am Zug.
Pressekontakt:
Eberhard Vogt
Pressesprecher
Tel.: 030 533206-16
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Datum: 06.05.2015 - 10:41 Uhr
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