Mindestjahresbezüge steigen um 2 Prozent
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Für das Jahr 2015 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach
* für diplomierte Angestellte Euro 60.900,
* für Angestellte mit Promotion Euro 71.000.
Die Erhöhung entspricht dem im allgemeinen Tarifbereich vorgenommenen Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge für das Jahr 2015.
Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.
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Datum: 07.05.2015 - 17:50 Uhr
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