Westfalenpost: Stefan Pohl zu den Plänen für eine Erbschaftssteuerreform
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nichts weniger als einen Spagat in Auftrag gegeben. Die bisherige
Erbschaftssteuerregelung mit ihrer nach ihrem Urteil
unverhältnismäßigen Verschonungspraxis so umzugestalten, dass sie
verfassungsfest und unbürokratisch ist, aber gleichzeitig die große
Mehrzahl der Familienbetriebe nicht über Gebühr belastet. Leichter
gesagt als getan. Möglicherweise, weil sie sich nicht in Karlsruhe
blamieren wollten, sind die Beamten des Bundesfinanzministeriums wohl
etwas über das Ziel hinausgeschossen. Sicherlich entspricht es dem
Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung, wenn nicht nur
Arbeit sowie Bargeld- und Immobilienerbschaften, sondern auch
Unternehmenserben stärker als bisher steuerlich herangezogen würden.
Gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass
Unternehmensnachfolge für junge Leute eine interessante Option bleibt
- bei drohenden Millionenzahlungen im Nacken gäbe es gewiss auch
Überlegungen in andere Richtungen. Das wäre eine Gefahr gerade für
eine Region wie Südwestfalen, die vom inhabergeführten Mittelstand
gut lebt. Es geht um Freigrenzen und Bedürfnisprüfungen -
vordergründig. Für einen Kompromiss scheint es noch nicht zu spät.
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Datum: 11.05.2015 - 22:18 Uhr
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