WAZ: Gesetz gegen Abzocke beim
Dispozins kommt ins Kabinett
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Bürger besser vor unverhältnismäßig hohen Dispozinsen schützen: Vor
allem mehr Transparenz und eine Beratungspflicht für die Banken
sollen verhindern, dass die Verbraucher mit der Überziehung ihrer
Girokonten in die "Dispo-Falle" tappen.
Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Donnerstagausgabe)
unter Berufung auf das Justizministerium berichtet, soll ein
entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums am 27. Mai vom
Bundeskabinett beschlossen werden.
Eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen, wie sie
Verbraucherverbände fordern, wird es zwar auch künftig nicht geben -
solche Pläne sind in der Koalition am Widerstand der Union
gescheitert. Dafür setzt Maas nun vor allem darauf, Verbraucher durch
mehr Information und Aufklärung vor zu hohen Zinslasten zu bewahren.
Banken müssen ihre jeweils geltenden Dispo-Zinssätze auf ihrer
Internet-Homepage veröffentlichen.
Die Internet-Veröffentlichung soll es Verbraucher-Portalen
ermöglichen, einen vergleichenden Überblick der Bank-Angebote zu
erstellen: Bankkunden können dann rasch online feststellen können,
welches Institut vergleichsweise niedrige Zinsen verlangt.
Banken müssen zudem ein Beratungsgespräch anbieten, wenn ihre
Kunden drei Monate den Dispo in Anspruch nehmen oder das Minus den
durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt; dann sollen
Alternativen angeboten werden, etwa ein Ratenkredit.
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Datum: 14.05.2015 - 05:00 Uhr
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