Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Das schwierige Management des Weltkulturerbes Corvey
Der gemeinsame Wille zählt
MATTHIAS BUNGEROTH
ID: 1215918
Höxter. Durch die Anerkennung des Karolingischen Westwerks und der
Civitas Corvey als Weltkulturerbe der UNESCO steht dieser Ort in der
Bedeutung auf einer Stufe mit der Chinesischen Mauer oder den
Pyramiden von Giseh. Ein stolzer Erfolg, der nur durch jahrelangen
konsequenten Einsatz der Politik und aller Verantwortlichen erreicht
werden konnte. Doch nun heißt es, das Siegel "Weltkulturerbe" zum
Leben zu erwecken. Hier sind alle Beteiligten noch einmal gefordert,
alle Kräfte zu bündeln und sich nicht auseinanderdividieren zu
lassen. Es geht um den baulichen Substanzerhalt der Welterbestätte,
den Ausbau der touristischen Struktur und die Anpassung kultureller
Angebote an die gestiegenen Erwartungen. Ziele, hinter denen sowohl
die Eigentümer als auch die öffentliche Hand nach eigenem Bekunden
stehen. Diesen gemeinsamen Nenner nun in positive Energie umzuwandeln
sollte Ziel der Bemühungen in diesem Jahr sein. Denn eine Lösung muss
zeitnah gefunden werden. Das Weltkulturerbe hat durch seinen neuen
Status eminent an Attraktivität gewonnen. Nichts wäre ärgerlicher,
als wenn Besucher sich in Corvey fehl am Platze fühlen würden.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2015 - 18:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1215918
Anzahl Zeichen: 1466
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 224 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Das schwierige Management des Weltkulturerbes Corvey
Der gemeinsame Wille zählt
MATTHIAS BUNGEROTH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).