Rheinische Post: Bürgermeister-Gehalt
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Seit 1999 sind die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte
in NRW nicht mehr nur die obersten Repräsentanten ihrer Kommune,
sondern auch Chefs der Verwaltung. Bewerben kann sich jeder, der
mindestens 23 Jahre alt ist; Ausbildungsvoraussetzungen gibt es
nicht. Dennoch ist mancherorts der Kreis der Bewerber sehr
überauschaubar. Bekanntestes Beispiel ist derzeit die Millionenstadt
Köln, in der es der CDU nicht gelungen ist, zur OB-Wahl am 13.
September einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Die große
Verantwortung für das Funktionieren der Verwaltung mag manchen
Interessenten ebenso abhalten wie der erforderliche Zeitaufwand.
Hinzu kommt, dass Pensionsansprüche in der Regel erst nach acht
Jahren erworben werden. Außerdem erscheinen die Bezüge des
(Ober-)Bürgermeisters geradezu mickrig im Vergleich zu dem, was ein
Sparkassenchef bekommt. Hier stimmt die Balance nicht mehr. Entweder
die Bürgermeister bekommen mehr, oder aber die anderen weniger. Das
bestehende Missverhältnis ist jedenfalls auf Dauer nicht tragbar.
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Datum: 28.05.2015 - 18:04 Uhr
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