Mit Steueranreizen für die E-Mobilität
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Der Abbau von steuerlichen Hemmnissen schiebt die Nutzung von Elektroautos in der Bundesrepublik weiter nach vorne.
Über die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung von E-Automobilen durch gewerbliche Nutzer informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim.
Lohnende Abschreibungen
Die Bundesregierung plant Sonderabschreibungen für E-Automobile, die in Firmen als Dienstwagen genutzt werden. Das sieht der Entwurf des "Aktionsplans Energieeffizienz" des Wirtschaftsministeriums vor. Gewerbliche Käufer von E-Fahrzeugen können im ersten Jahr der Anschaffung 50 Prozent der Anschaffung abschreiben. Das Regelwerk soll 2015 eingeführt werden und für Neuinvestitionen bis 2020 Bestand haben. Mithilfe der Sonderabschreibung sollen E-Automobile in der Bundesrepublik Deutschland eine stärkere Verbreitung finden. Die lineare Abschreibung über 16,6 Prozent pro Jahr kann parallel geltend gemacht werden. E-Automobile sind für die ersten zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Ausbau der Elektromobilität hat die Bundesregierung strukturelle Verbesserungen für die Sparte der E-Mobile in Gang gesetzt. Ohne staatliche Abschreibungen wird der Strukturwandel nicht von Erfolg gekrönt werden. Es wird weniger auf den privaten Autokäufer abgezielt: Dienstwagenflotten, Mietautos und der öffentliche Bus-Nahverkehr sind die interessanten Zielmärkte für die zukunftsträchtige E-Mobilität.
Für weitere Informationen zu steuerlichen Anreizen von E-Automobilen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 08.06.2015 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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Mannheim
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