Gehalts-Extra Arbeitgeberdarlehn
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Gut beraten ist immer der, der in Gehaltsverhandlungen betriebliche Zusatzleistungen ins Spiel bringt.
Zinsversteuerung beim Arbeitgeberdarlehn
Arbeitnehmerdarlehn sind beliebt, da sie in der Regel zu einem niedrigen Zinssatz angeboten werden. Steuerfrei bleibt der Zinsvorteil immer dann, wenn die Darlehnshöhe über 2.600 Euro zum Ende des Lohnzahlungszeitraums nicht überschritten wird.
Bei einem Arbeitgeberdarlehn ist generell die Zinsersparnis bei einer Darlehnssumme über 2.600 Euro zu versteuern. Arbeitgeber vergeben meist nachrangige Darlehn, die nicht im Grundbuch eingetragen werden. Als Sicherheit dient die Gehaltsabrechnung. Überschreitet der Zinsvorteil die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro, setzt die Steuerpflicht für den Arbeitnehmer ein. Pflicht für den Arbeitgeber ist es, die Rückzahlungssumme und die Berechnung des Zinsvorteils in Schriftform zu fixieren und dem Arbeitnehmer bereitzustellen. Für ausführliche Informationen zum Arbeitgeberdarlehn steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
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Rolfinckstraße 37, 22391 Hamburg
Datum: 08.06.2015 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:
Hamburg
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Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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