Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz - Bundesinnenminister de Maizière: 'Wichtiger Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in unserem Land'
g verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz - Bundesinnenminister de Maizière: "Wichtiger Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in unserem Land" Bundesministerium des Innern (BMI)
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
"Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der Inneren Sicherheit in unserem Land. Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet."
Ebenfalls von Deutschen Bundestag angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz, der die wichtigsten Ergebnisse einer zu dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführten Sachverständigenanhörung umsetzt. Mit dem Änderungsantrag werden u.a. die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt, so etwa bei der Setzung allgemein verbindlicher Standards. Das frühzeitige Erkennen von Schadprogrammen in behördeninternen Netzen wird erleichtert. Zudem werden Hard- und Softwarehersteller bei der Abwehr von Cyberangriffen auf Kritische Infrastrukturen mit einbezogen.
Bundesinnenminister de Maizière lobte die konstruktive Debatte im parlamentarischen Verfahren und begrüßte den Änderungsantrag ausdrücklich: "Das Gesetz wird durch die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Ergänzungen noch besser. Insbesondere freue ich mich, dass wir auch bei der Sicherung der Regierungsnetze einen großen Schritt vorankommen."
Kontakt:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
"Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der Inneren Sicherheit in unserem Land. Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet."
Ebenfalls von Deutschen Bundestag angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz, der die wichtigsten Ergebnisse einer zu dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführten Sachverständigenanhörung umsetzt. Mit dem Änderungsantrag werden u.a. die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt, so etwa bei der Setzung allgemein verbindlicher Standards. Das frühzeitige Erkennen von Schadprogrammen in behördeninternen Netzen wird erleichtert. Zudem werden Hard- und Softwarehersteller bei der Abwehr von Cyberangriffen auf Kritische Infrastrukturen mit einbezogen.
Bundesinnenminister de Maizière lobte die konstruktive Debatte im parlamentarischen Verfahren und begrüßte den Änderungsantrag ausdrücklich: "Das Gesetz wird durch die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Ergänzungen noch besser. Insbesondere freue ich mich, dass wir auch bei der Sicherung der Regierungsnetze einen großen Schritt vorankommen."
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Datum: 12.06.2015 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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