Wertstoffgesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert anspruchsvolleökologische Ziele
ID: 1224970
der Regierungskoalition als Startsignal für ein Wertstoffgesetz -
Kritik an fehlenden Umweltzielen - Wertstofferfassung und -Entsorgung
gehören unter staatliche Kontrolle
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das am Freitag (12.6.2015)
veröffentlichte Eckpunktepapier der Regierungsparteien CDU, CSU und
SPD für ein modernes Wertstoffgesetz, mit dem der lang erwartete
Gesetzgebungsprozess jetzt Fahrt aufnimmt. Die Erweiterung der
bisherigen Sammlung von Verkaufsverpackungen auf stoffgleiche
Produkte, wie z.B. die Bratpfanne oder das Plastikspielzeug, ist seit
vielen Jahren überfällig. Damit die Umwelt durch ein Wertstoffgesetz
in erheblichem Umfang entlastet wird, bedarf es ambitionierter
Recyclingziele und Strategien zur Abfallvermeidung. Nach Einschätzung
der DUH finden diese im aktuellen Eckpunktepapier der
Regierungskoalition jedoch kaum Beachtung.
"Die Einführung des Wertstoffgesetzes ist eine große Chance, die
deutsche Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Umso bedauerlicher
ist, dass im aktuellen Eckpunktepapier der Regierungskoalition
anspruchsvolle Umweltziele eine untergeordnete Rolle spielen, aber
die Festlegung von Organisations- und Finanzierungshoheiten dafür
umso mehr. Hohe Recyclingquoten und Anreizsysteme zur
Abfallvermeidung müssen jedoch die Kernpunkte sein", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Für Kunststoffe könnte ohne Probleme eine Recyclingquote von 65
Prozent festgelegt werden. Derzeit sind es gerade einmal 36 Prozent.
Die Qualität des Recyclings findet im Eckpunktepapier keine
Erwähnung. Noch immer werden zu viele Wertstoffe zu minderwertigen
Produkten verarbeitet und nicht für denselben Einsatzzweck verwendet.
Das im Eckpunktepapier der Regierungskoalition auch für
stoffgleiche Nichtverpackungen vorgesehene Prinzip der
Produktverantwortung hat für Verpackungen bislang nicht zu deren
Verringerung geführt. Im Gegenteil: in den letzten zehn Jahren hat
sich das Verpackungsauf-kommen deutlich erhöht. "Die
Lizenzierungsentgelte für die Entsorgung von Verpackungen werden
üblicherweise von den Herstellern durch den Produktpreis an die
Verbraucher weitergereicht. Für die Hersteller besteht deshalb kaum
ein Anreiz, Verpackungen zu vermeiden. Ohne ergänzende
Steuerungsinstrumente, wie beispielsweise eine Ressourcenabgabe,
drohen ähnliche Entwicklungen auch bei stoffgleichen
Nichtverpackungen", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. Durch die Einführung einer Ressourcenabgabe sollen
die Vermeidung von Abfällen und der Einsatz von Recyclingmaterial
finanziell attraktiv werden.
Für bedenklich hält die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation,
die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und
stoffgleichen Nichtverpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel
und der Industrie zu übertragen. "Eine zentrale Stelle mit Register-
und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen
Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen sowie Produkten muss
unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Niemand käme im
Straßenverkehr auf die Idee, dass Alkoholsünder sich am Steuer selbst
kontrollieren. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und
Verpackungshersteller kann nicht funktionieren", sagt Resch.
Das Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz finden Sie unter
http://l.duh.de/mrt0m.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 15.06.2015 - 10:30 Uhr
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