Firmenkunden in Schieflage - Die Unternehmenskrise aus Bankensicht
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•Wie erfährt die Bank von der Krise?
•Welche Risiken bestehen für die Bank?
•Welche Handlungsspielräume kann die Bank gewähren?
Die Rolle der Bank in Krisensituationen ist meist entscheidend für die Zukunft des kriselnden Unternehmens. Eine offene und transparente Kommunikation mit der Bank sowie eine gute und ehrliche Zusammenarbeit hat aus Unternehmersicht oberste Priorität.
Das Frühwarnsystem der Banken
Geprägt durch unterschiedliche Indikatoren besitzen Banken ihre eigenen Frühwarnsysteme mit denen sie Unternehmenskrisen erkennen können. Nach §18 des Kreditwesengesetzes müssen den Banken vollständige Kreditunterlagen vorliegen, anderenfalls dürfen sie keinen Kredit gewähren.
Der Umfang dieser Unterlagen beinhaltet bei entsprechend hohem Kreditvolumen auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse und in die Zukunft gerichtete Planungen, welche zeigen, dass der Kapitaldienst aus dem Kapitalfluss bedient werden kann. Damit bekommt die Bank direkten Einblick in die Vergangenheit und Zukunft des Unternehmens und kann sich auf dieser Basis ein eigenes Urteil über die Wirtschaftlichkeit bilden.
Werden finanzielle Auskünfte nicht durch den Paragraphen gedeckt, kann die Bank auch bestimmte Covenants in den Kredit einfügen und dem Unternehmen so die Auskunftspflicht auferlegen. Verstöße gegen bestehende Covenants können erste Anzeichen für eine Krise sein.
Abgesehen vom Blick auf die nackten Zahlen, lässt sich auch am Informationsfluss zwischen Unternehmen und Bank einiges erkennen. Die Kommunikation zwischen Bank und Unternehmen ist unerlässlich, lässt aber je weiter eine Krise fortschreitet nach. Aufgrund dessen benötigen Banken die oben genannten Frühwarnsysteme. Schlechte oder unzureichende Informationspolitik, verspätete Einreichung von Unterlagen, eine Häufung von Auskunftsfragen – all das können Hinweise auf eine sich anbahnende Krise sein. Nicht zuvor abgestimmte Überziehungen, erhöhter Kreditbedarf und letztendlich natürlich die fehlende Bedienung von Krediten sind dann schon deutlichere Zeichen für eine problematische Unternehmenssituation.
Zusammenhängendes Tracking statt einzelner Kennzahlen
Anhand einzelner Kennzahlen können die Banken die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens nur bedingt beurteilen. Die Effektivität des Frühwarnsystems steigt erst durch ein längerfristiges Tracking der Kennzahlen. Aus einer Abfolge von Zahlen lassen sich Veränderungen sehr schnell ablesen. Das Monitoring wird durch ein Trackingsystem vereinfacht, kritische Entwicklungen im Kreditportfolio sollen so früh erkannt werden. Dieses Monitoring wird auch von Rating-Agenturen übernommen.
Im Regelfall ist dieses System sehr effektiv. Jedoch lehrte uns spätestens die Finanzkrise, dass kein System garantiert sicher ist, sonst wäre die Finanzkrise vermutlich früher erkannt worden. Kein System liefert eine hundert prozentige Absicherung, denn wenn das Frühwarnsystem greift, kann es schon viel zu spät zur Krisenvermeidung sein.
Die Frage die sich anschließend stellt:
„Wie verhält sich die Bank in der Krise?"
"Welche Handlungsalternativen gibt es?"
Stillhalten, Mitziehen, Kündigen
Die Bank kann in Krisen als Mitspieler / Gegenspieler fungieren oder sich still verhalten. Das Stillhalten bzw. Abwarten der Bank beinhaltet einen Verzicht der Kündigungsrechte. Die Kreditlinie wird aufrechterhalten, um eine erfolgreiche Sanierung zu ermöglichen. Eventuell kann die Kreditlinie sogar noch weiter ausgeschöpft werden, wenn sie zuvor nicht voll in Anspruch genommen wurde. Die Bank ist so insbesondere rechtlich auf der sichersten Seite, denn die anderen Möglichkeiten bringen durchaus rechtliche Risiken mit sich.
Im Regelfall ist die Bank an der zukünftigen Bedienung der Kredite interessiert, weshalb die Bank sich meist als Mitspieler positioniert und ein starker Partner im Sanierungsprozess wird. Bestehende Kredite werden weitergeführt, neue Kredite gewährt oder die Überziehung des Kontokorrentrahmens geduldet. Häufig wird vom Eintritt der Krise bis zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes auf dessen die Bank ihr weiteres Verhalten abwägt, die Kontokorrentlinie offengehalten oder eine Überziehung gewährt um die Liquidität zu sichern.
Liegt ein tragbares und umsetzbares Sanierungskonzept vor, welches auch den Ansprüchen der Bank genügt, sowie eine gewillte sanierungsbereite Geschäftsleitung, gewähren Banken häufig Sanierungskredite. Die Sanierungskonzepte müssen jedoch neben der positiven Fortbestehensprognose auch die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit prognostizieren.
Die größte Gefahr des Sanierungskredites liegt in der sittenwidrigen Insolvenzverschleppung. Eine sittenwidrige Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der Sanierungskredit offensichtlich nicht ausreicht, um die Sanierung erfolgreich zu bewältigen sondern dazu dient, die Insolvenz hinauszuzögern und der Bank Vorteile gegenüber anderen Gläubigern zu verschaffen.
Bei beweisbarer Gläubigerbenachteiligung durch die Verschleppung, muss die Bank u.U. Schadensersatz leisten. Bei Fehlschlagen der Sanierung trotz gewährtem Kredit, steht dennoch immer die Frage der Insolvenzverschleppung im Raum.
Bei gestörtem Verhältnis zwischen Bank und Unternehmen kann es auch zur Kündigung des Kredites oder zur Fälligstellung der überzogenen Kontokorrentlinie kommen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Bank Kredite außerordentlich kündigen, läuft damit aber Gefahr, die unverzügliche Insolvenz auszulösen. Die Bank bekommt unter Umständen weniger Geld zurück als ausgegeben, bei einer Kündigung zur Unzeit kann sie sogar ihr Kündigungsrecht verwirken.
Offene Kommunikation in Krisensituationen hat daher oberste Priorität um eine erfolgreiche Sanierung zu ermöglichen. Sprechen Sie regelmäßig mit ihrer Bank. Mit Offenheit und Transparenz gewinnen Sie ihre Bank als festen Sanierungspartner in kritischen Situationen.
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Datum: 16.06.2015 - 16:21 Uhr
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