Die Zweijahresfrist für die Freibeträge
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Was bisher nur für ein Jahr galt, besitzt ab 2016 eine zweijährige Bestandsgarantie: Der Eintrag der Freibeträge für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.
Eine Pflicht bleibt dem Steuerzahler erhalten: Erhöht sich sein Freibetrag, kann der Steuerzahler einen Änderungsantrag beim Finanzamt stellen; verringert sich der Freibetrag, steht er in der Pflicht, diese Veränderung mitzuteilen.
Über die Vorteile der Neuregelung der Steuerfreibeträge informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim.
Änderungen der festgeschriebenen Freibeträge
Beim vereinfachten Antrag für Freibeträge verlangt das Finanzamt nicht erneut die Vorlage von Nachweisen über sämtliche Aufwendungen, wenn man versichert, dass keine steuerlichen Änderungen eingetreten sind. Ergeben sich steuerliche Veränderungen, werden diese dem Arbeitgeber über die Elstam-Datenbank zur Verfügung gestellt, damit bei der Gehaltszahlung alles korrekt abgerechnet wird. Grundsätzlich erfolgt bei jeder Änderung eine Kontrollmitteilung an den Arbeitgeber, selbst wenn sich nur ein Zeitwert verändert. Mit dem steuerlichen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem der Ehepartner die ihm zugeordneten Freibeträge bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Der Faktor wird auf Antragstellung vom Finanzamt ermittelt und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Auch dieser Antrag fällt unter die neue Zwei-Jahres-Regelung. Beim geringer verdienenden Partner führt das Verfahren mit Faktor zu einem höheren Nettogehalt.
Für offene Fragen und weitere Informationen zur Neuregelung von Freibetragseinträgen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 18.06.2015 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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