WAZ: Nicht mehr als eine Gehaltserhöhung
- Kommentar von Matthias Korfmann zum Schlichterspruch
ID: 1229141
das Thema Kita-Streik durch. Vieles spricht dafür, dass dieser
Schlichterspruch die Grundlage bilden kann für einen Tarifabschluss.
Der Durchbruch ist "zum Greifen nahe", wie es so schön heißt. Vom
Streik gestresste Eltern dürfen aufatmen.
Auf Gewerkschaftsseite braucht es wohl viel Zweckoptimismus, um
die Vorschläge der eigenen Klientel als akzeptabel zu verkaufen. Zehn
Prozent waren gefordert, die Wirklichkeit gibt rund drei Prozent her.
Das ist realistisch, weil die kommunalen Arbeitgeber zum Sparen
verdammt sind. Das ist aber auch erbärmlich mickrig, wenn man
bedenkt, um was es in diesem Konflikt eigentlich gehen sollte: die
Aufwertung der Erzieher- und Sozialberufe.
"Wir haben viel Mund-Anerkennung erfahren", sagte gestern eine
Essener Kita-Leiterin. Eine bittere Bilanz. Diverse
Revier-Oberbürgermeister, sogar SPD-Chef Sigmar Gabriel, haben sich
demonstrativ vor die Erzieherinnen gestellt ("Sie verdienen mehr
Wertschätzung"). Aber hinter den Kulissen wird eben knallhart
verhandelt, Solidaritätsbekundungen sind was für die Galerie. Zum
baldigen Ende des Kita-Tarifkonflikts bleibt festzuhalten: Es wird
Gehaltserhöhungen geben, aber keine Berufsaufwertung.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.06.2015 - 18:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1229141
Anzahl Zeichen: 1561
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 194 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Nicht mehr als eine Gehaltserhöhung
- Kommentar von Matthias Korfmann zum Schlichterspruch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).