Ohoven: Mittelstand besteht auf Abschaffung der Erbschaftsteuer -
Koalitions-Kompromiss verfassungsrechtlich bedenklich
ID: 1235425
erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
(BVMW), Mario Ohoven:
"Der Kompromiss der Regierungskoalition zur Reform der
Erbschaftsteuer ist zum Scheitern verurteilt. Union und SPD ist es
erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und
Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen
verfassungskonform zu erhalten. Es ist daher nicht auszuschließen,
dass Karlsruhe auch dieses Gesetz kassieren wird.
Es gibt nur eine gerechte, verfassungsrechtlich saubere und
zugleich unbürokratische Lösung - die vollständige Abschaffung der
Erbschaftsteuer. Die Schweiz hat gerade Plänen für eine nationale
Erbschaftsteuer eine klare Absage erteilt. Die Abschaffung wäre auch
sehr viel leichter mit EU-Recht vereinbar. Bis zur vollständigen
Abschaffung wäre ein Flat-Tax-Tarif denkbar und eine
verfassungsrechtlich sicherere Variante gegenüber den jetzigen
Vorschlägen. Die Erbschaftsteuer würde damit zu einer einfachen
Verkehrssteuer werden, die Steuersätze könnten über die Zeit gegen
Null angepasst werden.
Bei einer Flat-Tax-Lösung müsste der Steuersatz deutlich unter
zehn Prozent betragen. Die aktuellen Freibeträge sollten verdoppelt
werden. Mittelständischen Unternehmen sollte zudem die Möglichkeit
eingeräumt werden, die Steuerschuld über zehn Jahre zu strecken,
damit sie aus dem laufenden Ertrag abgezahlt werden kann. Eine
hyperbürokratische Bedürfnisprüfung wäre damit überflüssig."
Pressekontakt:
BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de
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Datum: 07.07.2015 - 15:24 Uhr
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