Rentenkürzung bei Fotovoltaik-Einnahmen
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Der vorzeitig geplante Ruhestand und die Einnahmen aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach sollten die Rente nicht schmälern.
Hinzuverdienst bei vorzeitiger Rente
Ist die Regelaltersgrenze erst einmal erreicht, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden. Eine Rentenkürzung droht nicht mehr. Für vorgezogene Altersrenten gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Überschreiten die monatlichen Einnahmen diese Grenze, droht eine beträchtliche Kürzung bis zur kompletten Einstellung der Rentenzahlung. Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten werden individuell errechnet.
Da Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen steuerrechtlich als Einnahmen ausgewiesen werden, werden sie als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt. Neben der Steuerklärung an das Finanzamt sind die Zusatzeinnahmen des Frührentners auch dem Renten-versicherungsträger zu melden. Die Rentenzahlung wird komplett überprüft, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vom Finanzamt vorgelegt wird. Sollte sich eine Rentenüberzahlung ergeben, müssen die überzahlten Rentenbeträge zurückgezahlt werden. Bei einer unberechtigten Kürzung der Rentenbezüge erhält der Rentner natürlich eine Nachzahlung.
Für weitere Informationen und offene Fragen zur Rente und zu Einnahmen aus der Nutzung von Solarstrom steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
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Datum: 09.07.2015 - 16:00 Uhr
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