neues deutschland: Die Schande nach Auschwitz
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Massenmordverdacht steht, gerät ins Visier der Ermittlungsbehörden
und erst 38 Jahre später ergeht ein Urteil, dessen Konsequenzen der
Täter nicht mehr zu spüren bekommt, weil er aufgrund seines Alters
Milde erwarten kann. So geschehen im Falle des SS-Unterscharführers
Oskar Gröning, der nun zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Erste
Ermittlungen gegen den Buchhalter von Auschwitz, der auch an der
Rampe stand, um dort das Gepäck jüdischer Häftlinge zu bewachen,
begannen 1977. Eine direkte Tatbeteiligung konnte ihm damals nicht
nachgewiesen werden. Dieser Nachweis aber war nötig, so hatte es das
Bundesverwaltungsgericht in den 60ern festgelegt. Bei den Gräueltaten
derjenigen, die im Gefängnis landeten, handelte es sich dieser Lesart
zufolge um persönliche Entgleisungen. Als ob nicht schon der Dienst
im System Auschwitz, das auf Ausbeutung und Vernichtung seiner
Insassen zielte, Verbrechen genug gewesen wäre. Spät, viel zu spät,
beim Prozess gegen den Sobibor-Aufseher John Demjanjuk, schwenkte die
deutsche Justiz 2011 um. Nun kann auch jemand wegen Beihilfe zum
industriellen Töten angeklagt werden. Es ist eine Schande für die
deutsche Justiz, dass Schwarzfahrer jahrzehntelang härter bestraft
wurden als KZ-Aufseher. Das späte Urteil gegen Gröning kann diese
Schande nicht wiedergutmachen.
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Datum: 15.07.2015 - 17:58 Uhr
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