Mitteldeutsche Zeitung: zum Auschwítz-Prozess
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nur sein, weil das Strafgesetzbuch für Mord und Völkermord keine
Verjährung kennt und die Justiz schon deshalb zur Strafverfolgung
verpflichtet ist. Sie mussten sein, weil der Sinn der Abschaffung
der Verjährung von Mord und Völkermord gerade darin bestand, die
Strafverfolgung von jeder zeitlichen Begrenzung zu befreien - kein
Mörder und kein Völkermörder soll darauf vertrauen dürfen, seiner
Verantwortung durch Zeitablauf entkommen zu können. Das ist die
einfache juristische Begründung dafür, warum Anklage und Verurteilung
Oskar Grönings zwingend geboten waren.
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Hartmut Augustin
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Datum: 15.07.2015 - 20:10 Uhr
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