Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler Thomas Schüller bekräftigt Schadensersatz-Forderung gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst
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der hessischen Justiz auf ein Untreue-Verfahren gegen den früheren
Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst als "politische
Entscheidung" kritisiert. Die Begründung der Limburger
Staatsanwaltschaft, dass die Kirche ihre inneren Angelegenheiten
selbst zu regeln habe und sie deshalb kein Verfahren wegen der
umstrittenen Finanzierung der neuen Limburger Bischofsresidenz
einleite, nannte der Münsteraner Professor "abstrus": "Niemand darf
im Raum der Kirche ungestraft staatliches Recht brechen oder Gesetze
übertreten. Die Kirchen sind kein Staat im Staat", sagte Schüller dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Die
Schadensersatz-Forderung des Bistums an seinen früheren Bischof
bezeichnete Schüller als "letzten Akt des Limburger Dramas". Die
derzeitige Bistumsleitung müsse so vorgehen, weil ihr die sorgsame
Verwaltung des Kirchenvermögens obliege. "Nähme sie Tebartz - und
übrigens auch die zuständigen kirchlichen Aufsichtsgremien - von der
persönlichen Haftung aus, entstünde dem Bistum ja neuer, zusätzlicher
Schaden", argumentierte Schüller. Es sei also "kein Racheakt und auch
kein Nachtreten", wenn Bistumsverwalter Manfred Grothe als
Amtsnachfolger des Bischofs in Rom auf Schadensersatz dringe, sondern
seine Pflicht. Sollte ein kirchliches Gericht Tebartz zu
Schadensersatz verurteilen, könnte das Bistum nach Schüllers Worten
einen Teil von der monatlichen Pension des Ex-Bischofs in Höhe von
mehr als 7000 Euro einbehalten und mit dem entstandenen
Vermögensschaden - die Rede ist von mindestens 3,9 Millionen Euro -
verrechnen. Schüller sieht das Bistum derzeit "an einem Wendepunkt",
weil im Herbst die Suche nach einem neuen Bischof offiziell beginnen
soll. "In der ganzen Affäre ist der Schadensersatz der letzte offene
Punkt." Diesen vor Eröffnung des Nachfolge-Verfahrens zu klären, sei
"politisch opportun und geboten", so Schüller.
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Datum: 25.07.2015 - 01:00 Uhr
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