Neue Westfälische (Bielefeld): Vergabe der Patientenberatung
Gutsherrenart
PETER STUCKHARD
ID: 1244375
zur Beratung der Krankenkassen und Patientenbeauftragten vorsieht,
machen sich unbeliebt. Das ist unbequem und mutig, handelt es sich
doch um ein Minderheitenvotum, denn der Beirat hat 17 Mitglieder.
Doch die Einwände, die die vier Wissenschaftler in ihrem Brief an den
Gesundheitsminister vorbringen, wiegen schwer. Es war bereits
bekannt, dass das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, längst
für einzelne Krankenkassen arbeitet und auch selbst Leistungen im
Gesundheitssektor erbringt. Nicht bekannt war bisher, dass diese
Tatsache bereits im Beirat moniert worden ist und der
Patientenbeauftragte sich darüber hinweggesetzt hat. Sollte die
Forderung nach Unabhängigkeit und Neutralität in der Ausschreibung
wie behauptet tatsächlich nur mit 15 Pozent gewichtet worden sein, so
handelt es sich um einen Zuschlag nach Gutsherrenart. Das Gesetz
fordert nicht nur sinngemäß, sondern wortwörtlich den Nachweis dieser
zwei Voraussetzungen für die Patientenberatung. Diese Forderung soll
nur 15 Prozent wert sein? Darüber entscheiden Juristen. Politisch ist
das Ansehen der künftigen Patientenberatung schon jetzt beschädigt.
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Datum: 29.07.2015 - 20:15 Uhr
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