Fahranfänger: in der Probezeit bewähren
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Wer seinen Führerschein endlich besitzt, muss sich erst noch im Straßenverkehr beweisen.
Diese Verstöße drohen
Fahranfängern drohen bei Missachtung von Verkehrsregeln Konsequenzen. Die Strafen sind abhängig von der Art der Verkehrsverstöße. Weniger gravierende Delikte, die keinen Punkteintrag in Flensburg nach sich ziehen, haben keine Folgen für den Fahranfänger. Diese Verstöße sind meist mit einem Verwarngeld unter 40 Euro abgegolten. Bei sogenannten A- und B-Verstößen sieht es anders aus. Zu den A-Delikten zählen gravierende Regelverstöße im Straßenverkehr. Hierzu zählen unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfallflucht, Rotlichtverstöße und das Überschreiten der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Daneben gibt es die B-Verstöße. Hierzu zählen Ordnungswidrigkeiten. Hierzu gehören das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage und auch Mängel am Fahrzeug: beispielsweise abgefahrene Reifen. Die Probezeit dauert insgesamt zwei Jahre und endet nach der Frist mit einer unbegrenzten Fahrerlaubnis.
Für ausführliche Informationen zu den Lehrgangsprüfungen steht die Intensivfahrschule Peters aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Trappstraße 16, 46483 Wesel
Datum: 03.08.2015 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Schlißke
Stadt:
Wesel
Telefon: 0281 2068077
Kategorie:
Auto & Verkehr
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