Rechtsgutachten: BKA wäre zu mehr Kooperation bei Edathy-Ermittlung verpflichtet gewesen

Rechtsgutachten: BKA wäre zu mehr Kooperation bei Edathy-Ermittlung verpflichtet gewesen

ID: 1246520
(ots) - Das Bundeskriminalamt hätte 2013 die gegen
Sebastian Edathy ermittelnde Staatsanwaltschaft zeitnah darüber
informieren müssen, dass ihre Ermittlungen in der SPD bekannt waren.
Einem Gutachten zufolge, das dem ARD-Magazin Panorama vorliegt, war
dies zumindest dem damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke nach einem
Anruf des SPD-Politikers Thomas Oppermann im Oktober 2013 bewusst.
Die entsprechende Information an die ermittelnden Staatsanwälte blieb
aber aus. Zu "etwaigen Informationspflichten des Bundeskriminalamtes"
wollen sich "mit Blick auf den Untersuchungsausschuss" weder das BKA
noch dessen damaliger Präsident Jörg Ziercke auf Anfrage von Panorama
äußern.

Der Freiburger Staatsrechtler Ralf Poscher hat das Gutachten im
Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion für deren Arbeit im
Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy erstellt. Der Staatsrechtler
begründet die Informationspflicht mit dem BKA-Gesetz. Demnach hätte
das BKA "unverzüglich" die Staatsanwälte informieren müssen. Die
Grünen-Obfrau im Untersuchungsausschuss Irene Mihalic wirft dem Amt
nun vor, das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy
"verschleppt" zu haben. Das Gutachten belege, dass "das BKA gegenüber
der Staatsanwaltschaft rechtlich in der Bringschuld war". Irene
Mihalic: "Wäre die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen rechtzeitig
informiert gewesen, hätte sie den Eilbedarf berücksichtigen können
und die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, vermutlich
unverzüglich abgeschlossen." Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die
Staatsanwaltschaft dann zeitnah Durchsuchungen veranlasst hätte, so
Mihalic weiter.

Stattdessen wartete die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen mit
den Ermittlungen, um vergleichbare Fälle auszuwerten. Ob Edathy vor
der Durchsuchung gewarnt war, prüft derzeit der
Untersuchungsausschuss.



Die Grünen führen zum Beleg ihrer Vorwürfe Aussagen von
niedersächsischen Staatsanwälten vor dem
Bundestags-Untersuchungsausschuss an. Die Strafverfolger hatten sich
in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss empört darüber gezeigt, dass
die Information über den Fall Edathy in der Politik so breit gestreut
war. Das spätere Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes
kinderpornographischer Schriften gegen Sebastian Edathy wurde gegen
die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Mehr zu "Panorama" unter www.panorama.de



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Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Martin Gartzke
Tel: 040-4156-2300


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Datum: 04.08.2015 - 18:00 Uhr
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