Mitteldeutsche Zeitung: zu Entlassung Ranges
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lange gezögert hat, ehe er Generalbundesanwalt Harald Range die
Entlassung mitteilte. Dafür hätte es bereits vor dessen Auftritt
gestern allen Anlass gegeben. Nach seinen öffentlichen Vorwürfen
gegen den Justizminister aber war die Sache klar. Anders als von
Range dargestellt, gilt die Unabhängigkeit der Justiz uneingeschränkt
eben nur für Richter. Staatsanwälte und sehr wohl auch der
Generalbundesanwalt unterliegen dem Weisungsrecht der jeweiligen
Justizminister. Wer dem so demonstrativ zuwiderhandelt wie Range kann
nicht damit rechnen, im Amt zu bleiben.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 04.08.2015 - 19:23 Uhr
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