DAK Krankenkasse: Proteste zeigen Wirkung, Patienten erhalten Leistungen ohne Fragebogen / DAK genehmigt wiederärztlich verordnete Behandlungspflege
ID: 1248758
(DAK-Gesundheit) hatte in den vergangenen Wochen von sich reden
gemacht und erhebliche Verunsicherung - nicht nur bei den in der
Regel schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen - ausgelöst.
Mittels eines dubiosen Fragebogens wurden die ärztlichen Ver- und
Anordnungen angezweifelt, die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens
suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert.
"Dieser unsägliche Versuch, trotz ärztlicher Anweisung und Prüfung
Druck auf Schwerstkranke und Pflegebedürftige und deren Angehörige
auszuüben, ist glücklicherweise gestoppt. Unser aller Protest hat die
DAK endlich zur Vernunft gebracht." So kommentiert der
Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) Bernd Tews die Ankündigung der Krankenkasse
DAK-Gesundheit, diesen Fragebogen für deren Versicherte nicht mehr
einzusetzen.
Die DAK-Gesundheit verweigert derzeit im Bereich der häuslichen
Krankenpflege den Patienten regelmäßig die vom Arzt verordneten
Leistungen. Insbesondere schwerstkranke, pflegebedürftige und
sterbende Menschen sind auf häusliche Krankenpflege, im Rahmen der
ärztlichen Behandlung, angewiesen. Der behandelnde Arzt stellt
beispielsweise fest, dass täglich ein Verband gewechselt oder eine
Spritze verabreicht werden muss, wenn der Patient und auch niemand in
dessen Haushalt dazu in der Lage ist. Sind diese Voraussetzungen
gegeben, verordnet der Arzt zu Lasten der Krankenkasse die
Leistungen.
Die DAK-Gesundheit stellt diese Verordnungen regelhaft in Frage
und kürzt den Leistungszeitraum oder verweigert die Übernahme der
Hilfe. Bundesweit wurden Fragebögen an Versicherte versandt, die -
ungeachtet der medizinischen Feststellung und der Anweisung des
Arztes - überprüfen sollen, was der Arzt festgestellt hat. Suggeriert
wird, dass der datenschutzrechtlich bedenkliche Fragebogen ausgefüllt
werden muss, um die ärztlich verordneten Leistungen zu erhalten und
dass Verwandte oder Haushaltsangehörige diese Leistungen vorrangig
übernehmen müssen. Weiterhin wird im Fragebogen so getan, als ob
jemand, der Geldleistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, keinen
Anspruch auf Krankenpflegeleistungen hätte. Dies entbehrt jedoch
einer gesetzlichen Grundlage und löst nicht nur bei den Betroffenen
viel Unsicherheit und Unverständnis aus.
"Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
hatte auf die Praxis der DAK-Gesundheit und die Schreiben der
Patienten und Angehörigen deshalb frühzeitig reagiert und die Kasse
selbst, die Datenschutzbeauftragte, den Patientenbeauftragten und das
Bundesversicherungsamt eingeschaltet" ,so Tews weiter. Das hat ganz
offensichtlich Wirkung gezeigt.
Auch der bpa-Geschäftsführer hofft, dass der Fragebogen der
DAK-Gesundheit eine einmalige Aktion bleiben wird. "Pflegende
Angehörige agieren meist schon am Rande ihrer eigenen Belastbarkeit.
Sie und die Schwerstpflegebedürftigen und Kranken gehören gestärkt
und nicht zusätzlich belastet", so Tews abschließend.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Rückfragen: Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60,
www.bpa.de
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Datum: 11.08.2015 - 10:35 Uhr
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