Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Katia Meyer-Tien zum Lüneburger Zivilprozess
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hohes Gut. Wer einmal von einem Gericht von einem Verdacht
freigesprochen wurde, sollte nicht fürchten müssen, dass ein anderes
Gericht dies so einfach revidiert. Aber Richter sind nicht unfehlbar.
Sie entscheiden anhand von Aussagen, Gutachten, Beweisen. Nicht immer
ist das Bild, dass sich aus diesen Puzzleteilen ergibt, vollständig.
Und die Technik, gerade im Bereich der Spurenauswertung, hat sich
enorm weiterentwickelt. Es hat seinen Grund, dass Gerichtsverfahren
wieder aufgerollt werden können, wenn neue Beweise auftauchen, die
den Verurteilten entlasten. Vieles spricht dafür, darüber
nachzudenken, dies auch im umgekehrten Fall zu ermöglichen. Besonders
dann, wenn es um Mord geht. Denn Rechtsfrieden und Rechtssicherheit,
und damit auch die Sicherheit, Recht bekommen zu können, muss für
alle möglich sein. Auch für die Opfer.
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Datum: 19.08.2015 - 18:41 Uhr
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