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Geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes bleibt hinter den Erfordernissen zurück. KWK als Eckpfeiler der Energiewende wird weiter vernachlässigt

ID: 1252661
(ots) - Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) genügt der Entwurf für die Novelle des
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) nicht den Erfordernissen
der Energiewende. "Dieses Gesetz schraubt das Ausbauziel der
umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter. Das große
Potential der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz wird
verschenkt", sagte Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND.

Neumann kritisierte, dass vor allem kleinere dezentrale
KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle
künftig die Eigenstromnutzung aus KWK - wie zum Beispiel bei
Krankenhäusern oder Gewerbebetrieben -nicht mehr gefördert,
andererseits jedoch durch die EEG-Umlage belastet werden. "Was hier
als KWK-Förderung verkauft wird, ist letztlich eine Behinderung des
KWK-Ausbaus", sagte Neumann.

Damit vergebe die Bundesregierung eine Chance, mit der
effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme große Mengen des
klimaschädlichen Kohlendioxids einzusparen. Eine höhere Anzahl von
KWK-Anlagen, mit Wärmespeichern kombiniert, könnte zudem für einen
besseren Ausgleich mit dem schwankendem Wind- und Solarstrom sorgen,
sagte der BUND-Experte.

"KWK kann zur regionalen Energiesicherheit sehr viel beitragen und
ist deutlich kostengünstiger als Maßnahmen wie etwa der überregionale
Netzausbau", sagte Neumann. Zwar habe die Bundesregierung im Zuge des
Kompromisses zu Kohlekraftwerken die KWK-Förderung aufgestockt. Dies
genüge jedoch noch nicht, um für einen ausreichend schnellen Ausbau
zu sorgen. Eine besonders bittere Pille sei, dass diese Einigung dazu
geführt habe, dass weniger Braunkohlestrom vom Netz gehe. "Der
Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung sind zwei Seiten einer Medaille, die
Energiewende heißt", sagte der BUND-Experte.



Mit Nah- und Fernwärme aus KWK-Anlagen könnten insbesondere
Großstädte und Ballungsräume effizient und klimafreundlich mit
Warmwasser und Heizwärme versorgt werden. Die KWK-Novelle müsse daher
dringend mit entsprechenden Änderungen in Bau- und Planungsgesetzen
sowie mit einer umfassenden Fortbildung für Planer und Architekten
einhergehen. "Für die Zukunft gilt: Wird die derzeit teilweise
eingesetzte Kohle durch Gas und später beispielsweise durch mit
erneuerbarem Strom produziertes Windgas ersetzt, dann können
KWK-Anlagen künftig noch umweltfreundlicher betrieben werden als
heute", sagte Neumann.

Der BUND fordere daher, das Ziel von 25 Prozent KWK an der
Gesamt-Stromerzeugung beizubehalten. Um die gesunkenen
Börsenstrompreise zu kompensieren, müsse der KWK-Zuschlag für die
Anlagen außerdem deutlich um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde
angehoben und die Gesamtförderung auf drei Milliarden Euro gesteigert
werden. Dies würde zwar die Strompreise um etwa einen halben Cent pro
Kilowattstunde erhöhen, wäre jedoch mit einem großen
Klimaschutzeffekt und dann möglichen Abstrichen beim Ausbau der
Stromnetze verbunden.

Einen BUND-Standpunkt zur Kraft-Wärme-Kopplung und zur
Novellierung des KWK-Gesetzes 2016 finden Sie im Internet unter:
http://www.bund.net/pdf/kwk



Pressekontakt:
Werner Neumann, BUND-Energieexperte:
Mobil: 0172-6673815 bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net

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Datum: 21.08.2015 - 11:36 Uhr
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