Rheinische Post: Flüchtlingshilfe vor Schuldenbremse
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Mehr Lehrer, mehr Beamte, die Einrichtung von
Flüchtlingsunterkünften, der Umbau von Kasernen und Turnhallen, der
Schutz der Asylbewerberheime. Und so weiter. Die Kosten für die
bestmögliche Unterbringung von Flüchtlingen sind immens. In
Nordrhein-Westfalen müssen dieses Jahr rund 200 000 Asylbewerber
versorgt werden, so viele wie in ganz Frankreich. Unabhängig davon,
wie hoch der Anteil des Bundes an den Kosten für Asylbewerber künftig
sein wird, muss die Landesregierung im Etat 2016 wohl 1,3 Milliarden
Euro zusätzlich veranschlagen. Diese Last kann und muss das Land
schultern. Abstriche an der Sicherheit oder der Qualität der
Flüchtlingsversorgung darf es nicht geben. Wenn diese Dynamik aber
anhält und sich zugleich die konjunkturelle Lage eintrübt, könnte es
rechtzeitig zum Landtagswahlkampf 2017 eine Debatte geben, ob die
Schuldenbremse wegen der Flüchtlingskosten vorübergehend ausgesetzt
werden darf. Die Antwort: Ja, natürlich. Es steht sogar im Gesetz.
Bei "außergewöhnlichen Notsituationen" gilt die Schuldenregel nicht.
Die Frage wird nur sein, ob ein Land nicht durch solide und
nachhaltige Finanzpolit
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Datum: 21.08.2015 - 19:09 Uhr
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