Aserbaidschan: ROG kritisiert Haftstrafe für Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa
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Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren für die Investigativjournalistin
Khadija Ismajilowa in Aserbaidschan. Ein Gericht in der Hauptstadt
Baku befand die international bekannte Reporterin am Dienstag unter
anderem der Untreue, illegaler Geschäfte und Steuerhinterziehung für
schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahren Haft gefordert.
Richter Ramella Allahwerdijewa sprach Ismajilowa jedoch von dem
Anklagepunkt frei, sie habe einen freien Journalisten in einen
Selbstmordversuch getrieben.
"Khadija Ismajilowas einziges Vergehen war, dass sie mutig und
beharrlich über Korruption und Vetternwirtschaft in höchsten
Regierungskreisen recherchiert hat", sagte ROG-Geschäftsführer
Christian Mihr. "Das Urteil zielt eindeutig darauf ab, ein Exempel zu
statuieren und alle Journalisten in Aserbaidschan einzuschüchtern.
Spätestens jetzt darf es für die Bundesregierung kein business as
usual mehr mit Aserbaidschan geben."
Reporter ohne Grenzen setzt sich schon seit Dezember unter anderem
mit einer Protestmail-Aktion für die Freilassung der Reporterin ein.
(Mitmachen unter: www.reporter-ohne-grenzen.de/ismajilowa/)
ISMAJILOWA IST FÜR RECHERCHEN ÜBER GESCHÄFTE DER
PRÄSIDENTENFAMILIE BEKANNT
Ismajilowa ist für ihre Recherchen über die geheimen Geschäfte der
Präsidentenfamilie und ähnlich brisante Themen bekannt
(http://t1p.de/yw3s). Um sie zu diskreditieren, lancierten
regierungsnahe Medien 2012 und erneut 2013 Videoaufnahmen im
Internet, die angeblich die Journalistin in ihrem Schlafzimmer beim
Sex zeigten.
Anfang Dezember 2014 wurde Ismajilowa schließlich in Baku
verhaftet und seither in Untersuchungshaft festgehalten. Zunächst
warf man ihr vor, sie habe in ihrer früheren Position beim
aserbaidschanischen Programm von Radio Free Europe einen freien
Journalisten in einen Selbstmordversuch getrieben. Dieser zog jedoch
seine Anschuldigungen zurück und gab an, er habe sich durch
staatlichen Druck zu einer Falschaussage hinreißen lassen. Daraufhin
wurde Ismajilowa zusätzlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler
Geschäfte angeklagt.
Im Prozess lehnte das Gericht fast alle Beweisanträge der
Verteidigung ab. Teilweise wurde das Verfahren unter Ausschluss der
Öffentlichkeit geführt. Mit der Begründung, dass im Gerichtssaal kein
Platz sei, wurde Familienangehörigen, Freunden und unabhängigen
Medien der Zugang verweigert. Laut Medienberichten war der Raum
jedoch vollbesetzt mit eigens angeworbenem Publikum
(http://t1p.de/2xh8). Ihr Schlussplädoyer (http://t1p.de/3hx5) konnte
Ismajilowa am Montag nicht vollständig vortragen, weil der Richter
ihr das Wort abschnitt, als sie auf die Ergebnisse ihrer Recherchen
über die Familie von Präsident Ilcham Alijew zu sprechen kam.
FREIER JOURNALIST UND MEDIENRECHTSAKTIVIST WIRD ZUSAMMENGESCHLAGEN
UND STIRBT
Nachdem die aserbaidschanische Regierung schon seit Jahren die
Spielräume für Medien und Journalisten immer weiter einengte, hat sie
seit dem Sommer 2014 im Zuge einer beispiellosen Repressionswelle
praktisch alle verbliebenen Oppositionsmedien und unabhängigen
Journalisten zum Schweigen gebracht (http://t1p.de/dif2). Derzeit
sitzen in Aserbaidschan acht Journalisten und vier Blogger wegen
ihrer Tätigkeit im Gefängnis. Auf der Rangliste der Pressefreiheit
belegt Aserbaidschan Platz 160 von 180 Staaten.
Am 9. August 2015 starb in einem Krankenhaus in Baku der freie
Journalist Rasim Alijew, nachdem er tags zuvor in einen Hinterhalt
gelockt und zusammengeschlagen worden war (http://t1p.de/coji).
Alijew gehörte zu den führenden Köpfen des Institute for Reporters'
Freedom and Safety, einer ROG-Partnerorganisation, die im August 2014
unter Druck der Behörden schließen musste.
BUNDESREGIERUNG SIEHT KEINEN ANLASS ZUR UNTERSTÜTZUNG VON
EXIL-MEDIEN
Das Nothilfereferat von ROG hat in den vergangenen Monaten
zahlreiche Journalisten aus Aserbaidschan unterstützt, darunter den
Fotoreporter Mehman Husejnow. Der Familie des in Aserbaidschan
inhaftierten Journalisten Rauf Mirkadirow hat ROG geholfen, die
Türkei zu verlassen und in die Schweiz überzusiedeln, wo sie Asyl
erhalten hat. Auch mit der Familie von Khadija Ismajilowa steht ROG
in Kontakt.
Das Bundesaußenministerium sieht indes keinen Anlass, unabhängige
Medien für Aserbaidschan zu fördern. "Ihr Projekt entspricht nicht
der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in Aserbaidschan",
beschied es vor wenigen Monaten dem Gründer des in Berlin ansässigen
Exil-Fernsehsenders Meydan TV, Emin Milli, auf dessen Bitte um
Projektförderung (http://t1p.de/dkz3).
Weitere Informationen zur Lage der Medienschaffenden in
Aserbaidschan finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/aserbaidschan/ sowie in einem
ausführlichen Hintergrundbericht der Internationalen
Partnerschaftsgruppe für Aserbaidschan (http://t1p.de/u109).
Zur Protestmail-Aktion: www.reporter-ohne-grenzen.de/ismajilowa/
Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29
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Datum: 01.09.2015 - 14:14 Uhr
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