Sika AG: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT GÜLTIGKEIT OPTING-OUT KLAUSEL
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Gemäss seiner heutigen Medienmitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht die
Beschwerde der Aktionärsgruppe William H. Gates III und Melinda French Gates
(als Trustees des Bill & Melinda Gates Foundation Trust) sowie Cascade
Investment abgewiesen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der
FINMA bestätigt, wonach die Opting-out Klausel gemäss Art. 5 der Statuten der
Sika AG auf den geplanten Erwerb der Schenker-Winkler Holding AG durch Saint-
Gobain Anwendung findet und Saint-Gobain nicht verpflichtet ist, ein
öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Sika AG zu unterbreiten.
Sika hatte selber keine Beschwerde erhoben und war nicht Partei im Verfahren vor
Bundesverwaltungsgericht. Das nun abgeschlossene übernahmerechtliche Verfahren
betrifft einzig das Opting-out, aber nicht die Frage, ob Art. 4 der Statuten der
Sika (Vinkulierung) auf den indirekten Verkauf der Sika-Beteiligung durch die
Familie Burkard Anwendung findet. Diese Frage ist Gegenstand des in Zug
laufenden Zivilverfahrens.
KONTAKT
Dominik Slappnig
Corporate Communications und
Investor Relations
+41 58 436 68 21
slappnig.dominik@ch.sika.com
SIKA FIRMENPROFIL
Sika ist ein Unternehmen der Spezialitätenchemie, führend in der Entwicklung und
Produktion von Systemen und Produkten zum Kleben, Dichten, Dämpfen, Verstärken
und Schützen für die Bau- und Fahrzeugindustrie. Sika ist weltweit präsent mit
Tochtergesellschaften in 91 Ländern und produziert in über 160 Fabriken. Seine
rund 17'000 Mitarbeiter haben 2014 einen Jahresumsatz von CHF 5.6 Milliarden
erwirtschaftet.
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Medienmitteilung:
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Source: Sika AG via GlobeNewswire
[HUG#1949139]
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Datum: 01.09.2015 - 21:00 Uhr
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