(Korrektur: Eigentümerverband findet keinen Kläger gegen Mietpreisbremse)
ID: 1257856
(statt: Juli)
Eine Verfassungsklage gegen die im Juni in Kraft getretene
Mietpreisbremse ist derzeit nicht in Sicht.
Der Vorsitzende des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin,
Carsten Brückner, sagte am Donnerstag dem rbb, dass sich bislang
deutschlandweit kein Vermieter gefunden habe, der gegen das neue
Gesetz klagen will. Der Zentralverband Haus & Grund suche weiterhin
einen Beispielfall, der die Instanzen durchläuft, damit
verfassungsrechtlich geklärt werden könne, ob die Mietpreisbremse
Bestand habe oder nicht, so Brückner. Es sei jedoch schwer einen
solchen zu finden, "weil sich offensichtlich alle an die
Mietpreisbremse halten" oder sich keiner streiten wolle. "Das
überrascht mich dahingehend, dass vorher ein sehr großes Problem
daraus gemacht worden ist und es sich jetzt nicht als Problem
darstellt."
Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte Haus und Grund noch
erklärt, man halte die Mietpreisbremse für verfassungswidrig.
Brückner hatte die Mitglieder seines Verbandes damals dazu
aufgerufen, das Gesetz zu ignorieren.
Die Mietpreisbremse trat am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Sie
regelt, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten
bei neuen Wohnungsvertragsabschlüssen bei zehn Prozent über dem
jeweiligen Mietspiegelwert gedeckelt werden können. Berlin war das
erste Bundesland, das von der neuen Regelung Gebrauch machte.
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Datum: 03.09.2015 - 19:04 Uhr
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