Forderung nach mehr Qualität und Patientenorientierung: Betriebskrankenkassen setzen eigene Impulse

Forderung nach mehr Qualität und Patientenorientierung: Betriebskrankenkassen setzen eigene Impulse in der Anhörung zur Krankenhausreform

ID: 1258610
(ots) - In der heutigen Anhörung zum
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) unterstützt der BKK Dachverband die
geplanten Maßnahmen für bundesweit einheitliche Qualitätsstandards
der Patientenversorgung. Zugleich warnen die Betriebskrankenkassen
davor, diese Qualitätsorientierung im Gesetz zu konterkarieren.

Mehr Geld für spezialisierte Krankenhäuser

"Definierte Qualitätsstandards für Kliniken sind unverzichtbar, um
im gesamten Bundesgebiet eine gute Qualität der Patientenversorgung
zu ermöglichen", so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Zugleich bekräftigten die Betriebskrankenkassen ihre Ablehnung von
Zu- und Abschlägen für Struktur- und Prozessqualität. Krankenhäuser,
die dauerhaft einen definierten Mindeststandard unterschreiten und
damit Behandlungen unzureichender Qualität erbringen, sollten davon
ausgeschlossen werden, die bewertete Leistung zu erbringen.

"Die Qualitätssicherung auf Bundesebene soll Wirkung entfalten
können und zu mehr Patientensicherheit und Versorgungsqualität
führen. Deshalb darf nur das Erreichen von Qualität die Teilnahme an
Vergütung und Krankenhausplanung garantieren. Belohnungszahlungen
oder Abschläge für Mindeststandards verwässern ein an sich präzises
Instrument der Qualitätssteuerung", sagt Knieps. "Lediglich Zu- und
Abschläge auf Ergebnisqualität können einen Geldfluss hin zu guter
Qualität in Gang zu setzen."

Dauerhaft schlechte Kliniken sind ein Risiko für Patienten.
Deshalb begrüßen die Betriebskrankenkassen ausdrücklich die
Klarstellung zu Mindestmengen im Gesetzentwurf:

"Die konsequente Einhaltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss
vorgegebenen Mindestmengen stellt die für eine Behandlung notwendige
Erfahrung in den Krankenhäusern sicher", erklärt Knieps. "Der Erfolg
von Operationen hängt immer vom Erfahrungsschatz der Klinik ab.


Patienten müssen auf Erfahrung und medizinische Expertise in den
Krankenhäusern vertrauen können."

Mehr Freiraum beim Abschluss von Qualitätsverträgen

Um auf unzureichende Versorgung in den Regionen reagieren zu
können, aber auch ein add-on zu bestehenden
Qualitätssicherungsvorgaben zu ermöglichen, fordert der BKK
Dachverband mehr Freiraum beim Abschluss von Qualitätsverträgen. Das
BKK System begrüßt es deshalb ausdrücklich, dass bei den
Qualitätsverträgen auch mittelgroße und kleine Krankenkassen bessere
Patientenversorgung mitgestalten können, indem auch Zusammenschlüsse
von Krankenkassen solche Verträge abschließen können. Die von den
Betriebskrankenkassen geforderte Anti-Diskriminierungsklausel stellt
zudem sicher, dass die Vertragsfreiheit der Kassen nicht
eingeschränkt wird.

Verbesserte Krankenhausplanung: Qualität und Erreichbarkeit

Leider gelingt dem Gesetzentwurf nur bei der Feststellung von
Unterversorgung und Sicherstellungszuschlägen für bestimmte Regionen
eine konsequente erreichbarkeitsorientierte Krankenhausplanung. Dies
greift aber zu kurz, weil dieselben Kriterien der
Erreichbarkeitskriterien auch da gelten müssen, wo Überversorgung
besteht:

"Nur wenn auch in diesen Regionen medizinische Leistungen
gebündelt werden, können wir die gewollte Konzentration und
Spezialisierung und damit bessere Qualität der Versorgung erreichen.
Im Ruhrgebiet und in der Uckermark können grundsätzlich dieselben
Entfernungen zum Krankenhaus als Maßstab gelten", so der Vorstand des
BKK Dachverbandes.

Ausdrücklich begrüßen die Betriebskrankenkassen deshalb den
Strukturfonds: "Es ist richtig, den Abbau von Überkapazitäten, die
Konzentration von Krankenhausstandorten und die Umwandlung von
Kliniken in MVZ oder Seniorenheime gezielt zu fördern. Richtig ist
auch, die Länder in die Pflicht zu nehmen, die 500 Mio. Euro aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds um den gleichen Betrag zu
ergänzen. Dass die Länder allerdings als Antragssteller auf Mittel
aus dem Strukturfonds auch gleich die Hand auf dieses Geld legen
können, befördert die gewollte Konzentration der Krankenhäuser auf
den Altar der Länderfinanzinteressen", so Knieps.

Bessere Pflege mit mehr Personal - aber kein Ersatz-Geldtopf

An der ausreichenden Personalausstattung gelingt oder scheitert
qualitativ hochwertige Pflege. Ein ergänzendes
Pflegestellenförderprogramm hat sich jedoch in der Vergangenheit
leider nicht als taugliches Instrument erwiesen, um die
Pflegesituation in den Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Die
Betriebskrankenkassen halten deshalb eine unveränderte Neuauflage des
Förderungsprogramms für falsch.

"Die Politik muss die Zweckbindung der Mittel für das
Pflegepersonal mit entsprechender Nachweispflicht vorgeben und
dauerhaft sichern", fordert Knieps. "Ohne eine Klärung der
tatsächlichen Mittelverwendung und eine Überprüfung der Wirkung darf
es keine Anschlussfinanzierung geben."

Der BKK Dachverband vertritt 87 Betriebskrankenkassen und vier BKK
Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.



Pressekontakt:
BKK Dachverband e.V.
Ansprechpartnerin
Andrea Röder
stellv. Pressesprecherin
TEL (030) 2700406-302
FAX (030) 2700406-222
andrea.roeder@bkk-dv.de

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