Deutsches Institut für Menschenrechte: Abbau von Bürokratie statt neuer Restriktionen für Flüchtlinge
ID: 1258697
Koalitionsgipfels zur Flüchtlingspolitik erklärt das Deutsche
Institut für Menschenrechte:
"Die Entscheidung der Bundesregierung, eine Einreiseerlaubnis für
die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge auszusprechen, war richtig
und begrüßenswert. Doch angesichts der steigenden Zahl von Asyl
suchenden Menschen in Deutschland mit der Verstärkung von
Restriktionen für Flüchtlinge zu reagieren, wie es die
Regierungskoalition gestern beschlossen hat, ist falsch. Stattdessen
sollten bestehende Restriktionen und die damit verbundene Bürokratie
abgebaut werden, damit die Verwaltung ihre Kräfte auf die
menschenrechtskonforme Aufnahme von Flüchtlingen und die zügige und
qualifizierte Bearbeitung von Schutzbegehren konzentrieren kann.
So führt etwa die Versorgung von Flüchtlingen mit Sach- statt
Geldleistungen einerseits zu Einschnitten in das menschenrechtliche
Autonomieprinzip, da Flüchtlingen die Möglichkeit zur
selbstbestimmten Deckung ihres persönlichen Bedarfs genommen wird.
Andererseits - das haben die Erfahrungen in der Vergangenheit
bewiesen - hat das Sachleistungsprinzip einen hohen bürokratischen
Aufwand und erhöhte Kosten bei einer qualitativ schlechteren
Versorgung zur Folge.
Auch der eingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung für
Schutz suchende Menschen bringt gleichermaßen Beschränkungen des
Menschenrechts auf Gesundheit und erhöhte Folge- und Bürokratiekosten
mit sich. Die Beschränkung auf eine Akut- und Notfallversorgung kann
zum Beispiel dazu führen, dass die Zähne von Kindern verrotten und
Erkrankungen erst dann behandelt werden, wenn sie eskalieren - zu
dann gegenüber einer frühzeitigen und präventiven Versorgung
erheblich erhöhten Kosten. Auch dringend erforderliche Therapien für
schwer traumatisierte Menschen werden häufig verweigert. Zudem werden
durch die Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung enorme
bürokratische Parallelstrukturen geschaffen, da Arztbesuche von den
Behörden einzeln genehmigt werden müssen, statt sie über das
bestehende System der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwickeln.
Auch die rechtlichen Barrieren beim Zugang zum Wohnungsmarkt
sollten beseitigt werden. Wohnsitzauflagen und starre
Verteilungsregeln führen dazu, dass Menschen über Jahre in
Flüchtlingsunterkünften wohnen müssen und nicht in leerstehende
Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können. Auch
der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert daran, selbst wenn sich
dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden
ist.
Auf der europäischen Ebene sollte die Bundesregierung sich dafür
einsetzen, dass eine gemeinsame Flüchtlingspolitik die
menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten
beachtet."
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 07.09.2015 - 10:55 Uhr
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